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Innenministerium liegt Gesetzentwurf für Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vor
Innenministerium liegt Gesetzentwurf für Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vor
Die Ampel hat sich nach einem langen Tauziehen auf eine Reform des Einbürgerungsrechts geeinigt. Das hat das Bundesinnenministerium nun bestätigt. 20.05.2023, SNA
2023-05-20T11:42+0200
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Laut dem Gesetzentwurf, der auf der offiziellen Webseite des Bundesinnenministeriums am Freitag veröffentlicht wurde, soll die Einbürgerung schon nach fünf statt nach acht Jahren ermöglicht werden. Wer besonders gut integriert sei, könne diesen Zeitraum auf bis zu drei Jahre verkürzen. Das gelte für Menschen, die sehr gut Deutsch sprächen, im Job herausragende Leistungen erzielten oder sich ehrenamtlich engagierten.„Die enorme Lebensleistung der Gastarbeitergeneration für unser Land wollen wir würdigen.“Auch in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen schneller Deutsche werden können. Die Bedingung: Ein Elternteil muss seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Bislang galt das erst nach acht Jahren.Zu den weitreichenden Änderungen zählt auch, dass die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden muss.Vor allem die FDP hatte in der Ampel-Koalition die ersten Reformpläne vom November kritisiert. Der überarbeitete Entwurf trägt dem Rechnung. Straftaten, die aus antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Motiven begangen wurden, verhindern demnach eine Einbürgerung.Nach Angaben des Bundesinnenministeriums lebten Ende 2021 rund 72,4 Millionen Menschen mit deutscher und rund 10,7 Millionen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland, von denen sich rund 5,7 Millionen bereits seit mindestens zehn Jahren in Deutschland aufhielten. Die Einbürgerungsrate war aber besonders niedrig und lag im Jahr 2021 nur bei 2,45 Prozent, heißt es.
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Innenministerium liegt Gesetzentwurf für Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vor
Die Ampel hat sich nach einem langen Tauziehen auf eine Reform des Einbürgerungsrechts geeinigt. Das hat das Bundesinnenministerium nun bestätigt.
Laut dem Gesetzentwurf, der auf der offiziellen Webseite des Bundesinnenministeriums am Freitag
veröffentlicht wurde, soll die Einbürgerung schon nach fünf statt nach acht Jahren ermöglicht werden. Wer besonders gut integriert sei, könne diesen Zeitraum auf bis zu drei Jahre verkürzen. Das gelte für Menschen, die sehr gut Deutsch sprächen, im Job herausragende Leistungen erzielten oder sich ehrenamtlich engagierten.
„Wer Deutsche oder Deutscher wird, bekennt sich zum Leben in unserer freiheitlichen und vielfältigen Gesellschaft“, sagte die Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Hinblick auf das Gesetzvorhaben.
„Die enorme Lebensleistung der Gastarbeitergeneration für unser Land wollen wir würdigen.“
Auch in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen schneller Deutsche werden können. Die Bedingung: Ein Elternteil muss seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Bislang galt das erst nach acht Jahren.
Zu den weitreichenden Änderungen zählt auch, dass die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden muss.
Vor allem die FDP hatte in der Ampel-Koalition die ersten Reformpläne vom November kritisiert. Der überarbeitete Entwurf trägt dem Rechnung. Straftaten, die aus antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Motiven begangen wurden, verhindern demnach eine Einbürgerung.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums lebten Ende 2021 rund 72,4 Millionen Menschen mit deutscher und rund 10,7 Millionen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland, von denen sich rund 5,7 Millionen bereits seit mindestens zehn Jahren in Deutschland aufhielten. Die Einbürgerungsrate war aber besonders niedrig und lag im Jahr 2021 nur bei 2,45 Prozent, heißt es.