Oberverwaltungsgericht verbietet russische Fahnen am 9. Mai in Berlin

© SNA / Vitaliy TimkivRussische Fahne (Symbolbild)
Russische Fahne (Symbolbild) - SNA, 1920, 08.05.2023
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat an diesem Montag entschieden, dass weder St.-Georgs-Bänder, St.-Georgs-Fahnen, russische Fahnen und Flaggen noch die Flagge der UdSSR am 9. Mai 2023 vor dem sowjetischen Ehrenmal im Tiergarten gezeigt werden dürfen.
Der Senat habe damit eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 6. Mai 2023 geändert, heißt es in einer Mitteilung. Es verbleibt demnach auch insoweit bei den Regelungen der Allgemeinverfügung der Polizei Berlin.
Der 1. Senat hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: „Die Prognose der Polizei, dass die Symbole angesichts des fortdauernden Angriffskrieges gegen die Ukraine geeignet seien, Gewaltbereitschaft zu vermitteln, treffe zu. Denn sie könnten im aktuellen Kontext jedenfalls als Sympathiebekundung für die Kriegsführung verstanden werden. Die offenbar gezielte Intensivierung der russischen Luftangriffe auf die Ukraine und ihre Zivilbevölkerung am heutigen Tage trage zu einer weiteren Verschärfung der Konfliktlage bei und zeige, dass eine Trennung des Gedenkens des Kriegsendes und des erneuten Kriegsgeschehens in der Ukraine nicht möglich sei.“
Über die Verwendung ukrainischer Symbole habe der Senat nicht zu entscheiden gehabt, heißt es. Der Beschluss sei unanfechtbar.
Flagge Russlands (Symbolbild) - SNA, 1920, 06.05.2023
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Berliner Polizei verbietet russische und ukrainische Flaggen

Zuvor hatte die Polizei ein Verbot russischer und ukrainischer Flaggen und Symbole rund um die Sowjetischen Ehrenmale in Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide für die Gedenktage am 8. und 9. Mai erlassen.
Der russische Botschafter in Deutschland, Sergej Netschaew, hat daraufhin erklärt, dass die russische Seite ein solches Vorgehen als „unmoralisch und inakzeptabel“ betrachte. „Wir fordern die vollständige Abschaffung der entsprechenden Verbote“, so der Botschafter.
Das Verwaltungsgericht hatte jedoch am Freitag das Verbot ukrainischer Symbole aufgehoben. Dagegen hat die Berliner Polizei nach eigenen Angaben keine Beschwerde eingelegt. Im Eilverfahren wurde dann am späten Samstagabend auch das Verbot russischer Symbole für eine Veranstaltung am 9. Mai vor dem Panzer-Denkmal auf der Straße des 17. Juni angefochten.
Noch am Sonntag hieß es, das Verwaltungsgericht habe entschieden, das Zeigen russischer Flaggen am Sowjetischen Ehrenmal in Tiergarten am 9. Mai zu erlauben.
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