Verwaltungsgericht erlaubt auch russische Flaggen am 9. Mai in Berlin

© SNA / Vitaliy TimkivRussische Fahne (Symbolbild)
Russische Fahne (Symbolbild) - SNA, 1920, 07.05.2023
Nach der Zulassung von ukrainischen Flaggen und Fahnen rund um sowjetische Ehrenmale am 8. und 9. Mai in Berlin hat das Verwaltungsgericht nun entschieden, das Zeigen russischer Flaggen am Sowjetischen Ehrenmal in Tiergarten am 9. Mai zu erlauben.
Dabei geht es konkret um eine Veranstaltung, die für den 9. Mai auf der Straße des 17. Juni geplant ist, wie ein Polizeisprecher am Sonntag sagte. Gegen diese Entscheidung hat die Polizei nach eigenen Angaben Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingereicht.
Flagge Russlands (Symbolbild) - SNA, 1920, 06.05.2023
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Berliner Polizei verbietet russische und ukrainische Flaggen

Zuvor hatte die Polizei ein Verbot russischer und ukrainischer Flaggen und Symbole rund um die Sowjetischen Ehrenmale in Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide für die Gedenktage am 8. und 9. Mai erlassen.
Der russische Botschafter in Deutschland, Sergej Netschaew, hat daraufhin erklärt, dass die russische Seite ein solches Vorgehen als „unmoralisch und inakzeptabel“ betrachte. „Wir fordern die vollständige Abschaffung der entsprechenden Verbote“, so der Botschafter.
Das Verwaltungsgericht hatte jedoch am Freitag das Verbot ukrainischer Symbole aufgehoben. Dagegen hat die Berliner Polizei nach eigenen Angaben keine Beschwerde eingelegt. Im Eilverfahren wurde dann am späten Samstagabend auch das Verbot russischer Symbole für eine Veranstaltung am 9. Mai vor dem Panzer-Denkmal auf der Straße des 17. Juni angefochten.
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