Bundeskabinett gibt grünes Licht für Heizungsaustausch

© AP Photo / Odd AndersenRobert Habeck spricht zu den Medien nach der Amtsübergabe im Wirtschaftsministerium in Berlin (Archivbild)
Robert Habeck spricht zu den Medien nach der Amtsübergabe im Wirtschaftsministerium in Berlin (Archivbild) - SNA, 1920, 19.04.2023
Nach langem Ringen hat das Bundeskabinett der Erneuerung des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zugestimmt. Darüber berichten deutsche Medien unter Berufung auf Informationen aus Regierungskreisen.
Das Bundeskabinett beschloss am Mittwochvormittag den entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministers, Robert Habeck (Grüne), und der Bundesbauministerin, Klara Geywitz (SPD). Er sehe vor, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Damit soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen begonnen werden. Bereits bestehende Heizungen sollen weiter betrieben, wobei kaputte Heizungen repariert werden dürfen. Heizkessel sollen nur noch bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können.

Förderungen und Ausnahmen

Die Bundesregierung plane zudem ein neues Förderprogramm für den Heizungsaustausch, erklärten Habeck und Geywitz in einer Pressekonferenz im Anschluss andie Entscheidung des Bundeskabinetts. Vorgesehen sei unter bestimmten Voraussetzungen ein „Klimabonus“, der sich in drei Stufen einteilen lasse.
Zunächst werden alle klimafreundlichen Heizungen zu 30 Prozent bezuschusst.
Wer Sozialleistungen beziehe und sich damit freiwillig am Heizungstausch beteilige, soll zusätzlich 20 Prozent (Klimabonus I) bekommen.
Menschen, die fünf Jahre vor der Frist ihre Heizung tauschen, bekommen 10 Prozent (Klimabonus II).
Weitere 10 Prozent gebe es im Falle einer Havarie, wenn innerhalb eines Jahres nach der Havarie eine erneuerbare Heizung installiert wird (Klimabonus III).
Beim Heizungsaustausch sei die Frage des sozialen Ausgleichs „ganz wesentlich“, teilte Habeck mit.

„Für eine Reihe von Menschen werden Ausnahmetatbestände geschaffen. Dies sind Wohngeldempfänger, Empfänger von Grundsicherung im Alter, Empfänger von Kinderzuschlag oder Kindergeld.“ Sie müssen sich laut Habeck nicht an das GEG halten.

Geywitz betonte ihrerseits, dass jede Person grundsätzlich einen Härtefallantrag im Zusammenhang mit dem Heizungsaustausch stellen kann. Wer über 80 Jahre ist, werde jedoch pauschal ausgenommen, damit sie keinen Antrag stellen müssen.
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