Russland kommentiert Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs über Putins „Verhaftung“

© SNA / Maksim BlinowRusslands Außenministerium
Russlands Außenministerium - SNA, 1920, 17.03.2023
Die Entscheidungen des in Russland nicht anerkannten Internationalen Strafgerichtshofs zur „Verhaftung“ des russischen Präsidenten Wladimir Putin haben für Russland in rechtlicher Hinsicht keine Bedeutung, teilte die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, am Freitag mit.
„Russland ist keine Vertragspartei des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs und hat keine Verpflichtungen daraus. Russland kooperiert nicht mit diesem Gremium, und mögliche ‚Rezepte‘ für Verhaftungen, die vom Internationalen Gerichtshof kommen, werden rechtlich null und nichtig sein für uns“, betonte sie.
Auch der Kreml-Sprecher Dmitri Peskow hat sich zum Haftbefehl geäußert. Ihm zufolge ist allein die Fragestellung inakzeptabel, und Russland erkennt die Gerichtsbarkeit dieses Gerichts nicht an, alle Entscheidungen sind rechtlich nichtig.
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat einen Haftbefehl gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Putin wird darin vorgeworfen, direkt in die Kriegsverbrechen in der Ukraine involviert zu sein.
Der IStGH funktioniert auf der Grundlage des sogenannten Römischen Statuts, heute erkennen nicht nur Russland, sondern auch die USA, China, Indien, Israel, Iran, die Ukraine und eine Reihe anderer Staaten die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs nicht an.
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