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Ver.di ruft zu Warnstreiks im Gesundheitswesen auf
Ver.di ruft zu Warnstreiks im Gesundheitswesen auf
Ver.di hat im Rahmen der Tarifrunde im öffentlichen Dienst bundesweit Beschäftigte im Gesundheitswesen zu Warnstreiks aufgerufen.
2023-03-10T18:18+0100
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2023-03-10T18:31+0100
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Am 14. und 15. März sollen Beschäftigte von Krankenhäusern, Psychiatrien und Pflegeeinrichtungen sowie im Rettungsdienst bundesweit die Arbeit niederlegen.Angesichts der hohen Inflation fordern Ver.di und der Beamtenbund dbb 10,5 Prozent mehr Lohn. Mindestens soll es für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten der Kommunen und des Bundes aber 500 Euro pro Monat zusätzlich geben. Für Nachwuchskräfte soll es 200 Euro mehr Lohn im Monat geben. Die Arbeitgeber haben im Februar in der zweiten Tarifverhandlungsrunde ein Angebot vorgelegt, das Ver.di zufolge erhebliche Kaufkraftverluste für die Beschäftigten bedeuten würde.Außerdem fordern die Arbeitgeber der Mitteilung zufolge auch noch Sonderopfer von Beschäftigten in den Kliniken und der Altenpflege. Unter bestimmten Voraussetzungen sollten diese auf Lohn verzichten, wenn es dem Betrieb wirtschaftlich schlecht gehe.
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Ver.di ruft zu Warnstreiks im Gesundheitswesen auf
18:18 10.03.2023 (aktualisiert: 18:31 10.03.2023) Ver.di hat im Rahmen der Tarifrunde im öffentlichen Dienst bundesweit Beschäftigte im Gesundheitswesen zu Warnstreiks aufgerufen.
Am 14. und 15. März sollen Beschäftigte von Krankenhäusern, Psychiatrien und Pflegeeinrichtungen sowie im Rettungsdienst bundesweit die Arbeit niederlegen.
Angesichts der hohen Inflation fordern Ver.di und der Beamtenbund dbb 10,5 Prozent mehr Lohn. Mindestens soll es für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten der Kommunen und des Bundes aber 500 Euro pro Monat zusätzlich geben. Für Nachwuchskräfte soll es 200 Euro mehr Lohn im Monat geben. Die Arbeitgeber haben im Februar in der zweiten Tarifverhandlungsrunde ein Angebot vorgelegt, das Ver.di zufolge erhebliche Kaufkraftverluste für die Beschäftigten bedeuten würde.
Außerdem fordern die Arbeitgeber der Mitteilung zufolge auch noch Sonderopfer von Beschäftigten in den Kliniken und der Altenpflege. Unter bestimmten Voraussetzungen sollten diese auf Lohn verzichten, wenn es dem Betrieb wirtschaftlich schlecht gehe.