https://snanews.de/20230303/preispruefung-49-euro-ticket-6069752.html
Länder für jährliche Preisprüfung beim 49-Euro-Ticket
Länder für jährliche Preisprüfung beim 49-Euro-Ticket
Beim künftigen 49-Euro-Deutschlandticket fordern die Länder eine feste regelmäßige Preisüberprüfung.
2023-03-03T18:33+0100
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„Der Preis wird in Abstimmung von Bund und Ländern jährlich festgeschrieben“, hieß es in einem Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministers Volker Wissing für die geplante Finanzierung. Der Startpreis von 49 Euro im Monat sei ein „Einführungspreis“. Spätere Erhöhungen seien also nicht ausgeschlossen. Die Länderkammer mahnte beim Bund zudem eine längere Finanzabsicherung an.Auch die Verbraucherzentralen fordern eine Preisgarantie bis Ende 2025. Auf keinen Fall sollte der Preis angesichts weiter steigender Personal- und Energiekosten dauerhaft eingefroren oder gar gesenkt werden, hieß es vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen.Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund vorerst von 2023 bis 2025 jeweils 1,5 Milliarden Euro bereitstellt, um Einnahmeausfälle bei Verkehrsanbietern zur Hälfte auszugleichen. Die andere Hälfte sollen die Länder übernehmen. Der Entwurf kommt nun zu weiteren Beratungen in den Bundestag. Danach müsse auch noch der Bundesrat zustimmen.
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Länder für jährliche Preisprüfung beim 49-Euro-Ticket
Beim künftigen 49-Euro-Deutschlandticket fordern die Länder eine feste regelmäßige Preisüberprüfung.
„Der Preis wird in Abstimmung von Bund und Ländern jährlich festgeschrieben“, hieß es in einem Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministers Volker Wissing für die geplante Finanzierung. Der Startpreis von 49 Euro im Monat sei ein „Einführungspreis“. Spätere Erhöhungen seien also nicht ausgeschlossen. Die Länderkammer mahnte beim Bund zudem eine längere Finanzabsicherung an.
Auch die Verbraucherzentralen fordern eine Preisgarantie bis Ende 2025. Auf keinen Fall sollte der Preis angesichts weiter steigender Personal- und Energiekosten dauerhaft eingefroren oder gar gesenkt werden, hieß es vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund vorerst von 2023 bis 2025 jeweils 1,5 Milliarden Euro bereitstellt, um Einnahmeausfälle bei Verkehrsanbietern zur Hälfte auszugleichen. Die andere Hälfte sollen die Länder übernehmen. Der Entwurf kommt nun zu weiteren Beratungen in den Bundestag. Danach müsse auch noch der Bundesrat zustimmen.