Russlands Vergeltungsmaßnahmen gegen westliche Ölpreisobergrenze in Kraft getreten

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Ölindustrie (Symbolbild) - SNA, 1920, 01.02.2023
An diesem Mittwoch ist der Erlass des russischen Präsidenten, Wladimir Putin, über Gegenmaßnahmen gegen die durch die G7 und die EU verhängte Preisobergrenze für russisches Öl in Kraft getreten.
Analysten stellten fest, dass Moskaus Antwort auf die Unzulässigkeit von Nichtmarktmechanismen für den Handel mit russischen Waren hinweisen werde. Ihnen zufolge schafft Putins Erlass über das Verbot des Exports von Öl und Ölprodukten unter der Preisobergrenze die notwendige gesetzliche Grundlage für russische Öl- und Gasunternehmen, sich nicht an dem System der Preisobergrenzen zu beteiligen.
Gleichzeitig begrenzten die Reaktionsmaßnahmen nicht den tatsächlichen Verkaufspreis von Rohstoffen, der unter dem Grenzwert liegen könne – nicht wegen der Obergrenze, sondern wegen Preisänderungen fürReferenzsorten.

Westliche Ölpreisobergrenze gegen Russland in Kraft

Am 5. Dezember sind Ölsanktionen gegen Moskau in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Sanktionen hat die EU die Abnahme von russischem Öl gestoppt. Die G7-Staaten, Australien und die EU haben ihrerseits eine Beschränkung dafür eingeführt: Rohstoffe über 60 Dollar pro Barrel dürfen demnach nicht transportiert und versichert werden.
Dies betrifft aber nur den Transport auf dem Seeweg, das Verbot gilt nicht für Pipeline-Öl. Es wird erwartet, dass ab dem 5. Februar die gleichen Maßnahmen für Mineralölprodukte in Kraft treten, aber der Höchstpreis in diesem Fall ist noch nicht bekannt.
Als Reaktion darauf hat Präsident Putin die Lieferung von russischem Öl und Ölprodukten verboten, wenn der Vertrag explizit oder implizit eine Preisobergrenze vorsehe. Gleichzeitig sieht das Präsidialdekret die Möglichkeit vor, Sondergenehmigungen zu erteilen.
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Was bedeuten Russlands Gegenmaßnamen konkret?

Der Export von schwarzem Gold an der Preisobergrenze ist nun ab dem 1. Februar verboten. Das Datum für Ölprodukte wird von der Regierung festgelegt. Die Gesamtdauer des Präsidialerlasses ist auf den 1. Juli 2023 begrenzt.
Nach Kreml-Angaben gilt diese Maßnahme auch für bestehende Verträge, wenn diese eine Preisobergrenze vorsehen. Das Energieministerium betonte auch, dass der Erlass für alle Transaktionen mit russischem Öl bis zum Endverbraucher gelte, was auch die Weigerung beinhalte, mit Händlern zusammenzuarbeiten, die an der Preisgrenze festhalten.
Die Behörden wiesen das Energieministerium an, bis zum 1. März im Einvernehmen mit dem Finanzministerium das Verfahren zur Überwachung der Preise für zum Export geliefertes russisches Öl zu genehmigen. Gleichzeitig müssen natürliche und juristische Personen, die russisches Öl und Ölprodukte ins Ausland liefern, die Nichtanwendung von Grenzpreisen für den Endabnehmer überwachen.
Darüber hinaus wird laut Regierungserlass, wenn die Zollbehörden bei der Deklaration von Waren von der Anwendung der Preisobergrenze erfahren, deren Transport über die Russische Eisenbahn und die Transneft-Pipelines von Russland in die Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion verboten.
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