Bundesfinanzhof weist Klage gegen Solidaritätszuschlag ab

CC BY-SA 3.0 / AHert / Wikimedia CommonsBundesfinanzhof, Ismaninger Straße 109, München (Archiv)
Bundesfinanzhof, Ismaninger Straße 109, München (Archiv) - SNA, 1920, 30.01.2023
Ein Ehepaar aus Bayern ist mit seiner Klage gegen den Solidaritätszuschlag gescheitert: Die Abgabe ist nicht verfassungswidrig, wie der Bundesfinanzhof in einer am Montag verkündeten Entscheidung urteilte.
Der Zuschlag zur Einkommensteuer sei noch vom Grundgesetz gedeckt, urteilte das höchste deutsche Steuergericht. Bloße Zweifel daran reichten nicht aus, um den „Soli“ dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, sagte der Vorsitzende Richter und Präsident des BFH, Hans-Josef Thesling. Es sei unerheblich, ob die Ergänzungsabgabe zweckgebunden für den Aufbau Ost verwendet werde. Der Soli sei damit vom Auslaufen des Solidarpakts unabhängig. Zudem bestehe nach wie vor ein Mehraufwand für den Staat aufgrund der Wiedervereinigung.
Die Einnahmen des Bundes aus dem Soli beliefen sich laut Bundesfinanzhof auf zuletzt noch 11 Milliarden Euro. Falls die Abgabe eines Tages für verfassungswidrig erklärt werden sollte, wäre es eine Frage, ob der Bund seine Soli-Einnahmen zurückzahlen muss.

Ein Ehepaar hatte geklagt

Geklagt hat ein älteres Ehepaar aus Aschaffenburg. Es wollte mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler den „Soli“ zu Fall bringen. Es berief sich auf zwei Punkte: Der Solidaritätszuschlag sollte die Lasten der deutschen Einheit finanzieren, doch dieser Zweck ist seit 2019 entfallen. Damals lief der Solidarpakt II aus, eine Sonderfinanzierung der ostdeutschen Länder gibt es seither nicht mehr.
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