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Lindner droht Aufhebung der Immunität wegen Vorteilsnahme – Kubicki verteidigt den FDP-Chef
Lindner droht Aufhebung der Immunität wegen Vorteilsnahme – Kubicki verteidigt den FDP-Chef
Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft derzeit Ermittlungen gegen Finanzminister und FDP-Chef Christian Lindner. Auch die Aufhebung seiner Immunität wird... 09.01.2023, SNA
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Lindner hat nach Angaben des „Tagesspiegels“ das Grußwort für die Karlsruher BBBank im Mai 2022 gehalten und dabei verschwiegen, dass er bei dem Institut einen Kredit aufgenommen hatte. Das Strafverfahren drohe ihm, weil er sich nach dem Grußwort bei derselben Bank einen weiteren Kredit habe geben lassen.Die Aufhebung der parlamentarischen Immunität des Politikers werde nun geprüft, um förmlich ermitteln zu können, hieß es. Dies sei „in solchen Fällen üblich, und ohne dass damit schon eine Aussage über das Vorliegen eines Anfangsverdachts getroffen wird“, zitierte die Zeitung einen Sprecher der Staatsanwaltschaft.Lindners Handeln könnte dem Bericht zufolge strafbar sein, wenn die zweite Kreditvergabe mit dem dienstlichen Grußwort in Zusammenhang stehen sollte.Kubicki fordert Entlassung der Berliner GeneralstaatsanwältinLindner seinerseits wies die Vorwürfe über seinen Anwalt zurück. „Seine private Immobilienfinanzierung hat Herr Lindner lange vor der Übernahme seines Ministeramtes begonnen. Alle Konditionen waren stets marktüblich. Die Gewährung eines kurzen Grußworts zu Jubiläen wie dem hundertjährigen Bestehen einer Bank gehört zur regulären Amtsführung eines Ministers.“Sein stellvertretender Parteivorsitzender Wolfgang Kubicki übte heftige Kritik am Vorgehen der Ermittlungsbehörde und bezeichnete die Vermutung einer Vorteilsnahme als „völlig absurd“. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft sei eine „politische Charakterlosigkeit und eine erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung sondergleichen“.Diese müsse personelle Konsequenzen nach sich ziehen, schrieb Kubicki in einer am Montag verbreiteten Mitteilung. Er forderte: Kubicki erklärte, dass es zur Aufnahme von Ermittlungen keiner gesonderten Aufhebung der Immunität bedürfe.
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Lindner droht Aufhebung der Immunität wegen Vorteilsnahme – Kubicki verteidigt den FDP-Chef
Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft derzeit Ermittlungen gegen Finanzminister und FDP-Chef Christian Lindner. Auch die Aufhebung seiner Immunität wird demnach geprüft. Der Grund: Lindner soll bei einer Bank einen Immobilienkredit aufgenommen und zugleich ein Grußwort für sie gehalten haben.
Lindner hat
nach Angaben des „Tagesspiegels“ das Grußwort für die Karlsruher BBBank im Mai 2022 gehalten und dabei verschwiegen, dass er bei dem Institut einen Kredit aufgenommen hatte. Das Strafverfahren drohe ihm, weil er sich nach dem Grußwort bei derselben Bank einen weiteren Kredit habe geben lassen.
Die Aufhebung der parlamentarischen Immunität des Politikers werde nun geprüft, um förmlich ermitteln zu können, hieß es. Dies sei „in solchen Fällen üblich, und ohne dass damit schon eine Aussage über das Vorliegen eines Anfangsverdachts getroffen wird“, zitierte die Zeitung einen Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Lindners Handeln könnte dem Bericht zufolge strafbar sein, wenn die zweite Kreditvergabe mit dem dienstlichen Grußwort in Zusammenhang stehen sollte.
Kubicki fordert Entlassung der Berliner Generalstaatsanwältin
Lindner seinerseits wies die Vorwürfe über seinen Anwalt zurück. „Seine private Immobilienfinanzierung hat Herr Lindner lange vor der Übernahme seines Ministeramtes begonnen. Alle Konditionen waren stets marktüblich. Die Gewährung eines kurzen Grußworts zu Jubiläen wie dem hundertjährigen Bestehen einer Bank gehört zur regulären Amtsführung eines Ministers.“
Sein stellvertretender Parteivorsitzender Wolfgang Kubicki übte heftige Kritik am Vorgehen der Ermittlungsbehörde und bezeichnete die Vermutung einer Vorteilsnahme als „völlig absurd“. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft sei eine „politische Charakterlosigkeit und eine erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung sondergleichen“.
Diese müsse personelle Konsequenzen nach sich ziehen, schrieb Kubicki in einer am Montag verbreiteten Mitteilung. Er forderte:
„Die Berliner Justizsenatorin sollte zurücktreten, mindestens aber die Generalstaatsanwältin entlassen.“
Kubicki erklärte, dass es zur Aufnahme von Ermittlungen keiner gesonderten Aufhebung der Immunität bedürfe.