https://snanews.de/20221211/kurzarbeitergeld-2023-5930970.html
Bundesarbeitsminister will Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Mitte 2023 verlängern
Bundesarbeitsminister will Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Mitte 2023 verlängern
Wegen der Auswirkungen der Energiekrise will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil laut einem Entwurf die vereinfachten Zugangsregeln zum Kurzarbeitergeld bis Mitte nächsten Jahres verlängern.
2022-12-11T20:36+0100
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„Wir stehen in diesen schwierigen Zeiten weiter an der Seite der Unternehmen und Beschäftigten“, betonte der Sozialdemokrat. „Deswegen verlängern wir jetzt den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2023.“Die Verordnung sei bereits durch die Ressortabstimmung gegangen und soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.Der vereinfachte Zugang war in der Pandemie beschlossen und mehrmals verlängert worden – zuletzt bis Ende 2022. Nun soll es bis Mitte des nächsten Jahres für die Beantragung weiterhin ausreichen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind.
https://snanews.de/20220917/bundesarbeitsminister-heil-will-kurzarbeitergeld-notfalls-mobilisieren-5793729.html
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bundesarbeitsminister, zugang, kurzarbeitergeld, leiharbeiternehmer
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Bundesarbeitsminister will Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Mitte 2023 verlängern
Wegen der Auswirkungen der Energiekrise will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil laut einem Entwurf die vereinfachten Zugangsregeln zum Kurzarbeitergeld bis Mitte nächsten Jahres verlängern.
„Wir stehen in diesen schwierigen Zeiten weiter an der Seite der Unternehmen und Beschäftigten“,
betonte der Sozialdemokrat. „Deswegen verlängern wir jetzt den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2023.“
Die Verordnung sei bereits durch die Ressortabstimmung gegangen und soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.
Auch Leiharbeiternehmer sollen von der Verlängerung profitieren, betonte der SPD-Politiker. „Kurzarbeit war in den vergangenen Monaten eine stabile Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal. Diese Brücke trägt auch weiterhin“, so Heil.
Der vereinfachte Zugang war in der Pandemie beschlossen und mehrmals verlängert worden – zuletzt bis Ende 2022. Nun soll es bis Mitte des nächsten Jahres für die Beantragung weiterhin ausreichen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind.