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Frankfurter Energieversorger Mainova senkt vorerst Preise für Neukunden
Frankfurter Energieversorger Mainova senkt vorerst Preise für Neukunden
Das kommunale Frankfurter Energieunternehmen Mainova senkt vorerst seine Preise für Neukunden in der Grundversorgung. 23.02.2022, SNA
2022-02-23T14:50+0100
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Mainova folge der Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt, erklärte das Energieunternehmen am Dienstag. Gleichwohl halte man die Entscheidung für falsch und werde dagegen Widerspruch einlegen. Die Arbeitspreise würden auf das Niveau abgesenkt, das die Bestandskunden zahlen.Landgerichte in Berlin, Leipzig und Köln entschieden andersMainova hatte zum 3. Januar einen Tarifsplit in der Grund- und Ersatzversorgung eingeführt. Hintergrund sind die stark gestiegenen Energiepreise, in deren Folge vor allem Discountanbieter die Belieferung ihrer Kunden eingestellt haben. Als Grundversorger musste die städtisch kontrollierte Mainova nach eigenen Angaben 5000 Gas- und 7600 Stromkunden aufnehmen. Für deren Versorgung müsse Strom und Gas zu vergleichsweise hohen Preisen zugekauft werden, dementsprechend verlangte man von den Neukunden zunächst höhere Preise.Das Unternehmen bezeichnete die von einem Konkurrenten erzwungene Gerichtsentscheidung als „falsch“. Sollte sich die Rechtsauffassung des Landgerichts Frankfurt bundesweit durchsetzen, wäre dies ein Bärendienst für die Kunden, argumentierte Mainova. „Denn damit werden die Risiken, die mit den kurzfristig angelegten Geschäftsmodellen der Energiediscounter einhergehen, auf die Schultern aller Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung abgewälzt.“ Auch wegen der anderslautenden Entscheidungen der Landgerichte in Berlin, Leipzig und Köln rechne man sich gute Aussichten aus.
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Frankfurter Energieversorger Mainova senkt vorerst Preise für Neukunden
14:50 23.02.2022 (aktualisiert: 14:51 23.02.2022) Bolle Selke
Redakteur und Moderator
Das kommunale Frankfurter Energieunternehmen Mainova senkt vorerst seine Preise für Neukunden in der Grundversorgung.
Mainova folge der Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt, erklärte das Energieunternehmen am Dienstag. Gleichwohl halte man die Entscheidung für falsch und werde dagegen Widerspruch einlegen. Die Arbeitspreise würden auf das Niveau abgesenkt, das die Bestandskunden zahlen.
Landgerichte in Berlin, Leipzig und Köln entschieden anders
Mainova hatte zum 3. Januar einen Tarifsplit in der Grund- und Ersatzversorgung eingeführt. Hintergrund sind die stark gestiegenen Energiepreise, in deren Folge vor allem Discountanbieter die Belieferung ihrer Kunden eingestellt haben. Als Grundversorger musste die städtisch kontrollierte Mainova nach eigenen Angaben 5000 Gas- und 7600 Stromkunden aufnehmen. Für deren Versorgung müsse Strom und Gas zu vergleichsweise hohen Preisen zugekauft werden, dementsprechend verlangte man von den Neukunden zunächst höhere Preise.
Das Unternehmen bezeichnete die von einem Konkurrenten erzwungene Gerichtsentscheidung als „falsch“. Sollte sich die Rechtsauffassung des Landgerichts Frankfurt bundesweit durchsetzen, wäre dies ein Bärendienst für die Kunden, argumentierte Mainova. „Denn damit werden die Risiken, die mit den kurzfristig angelegten Geschäftsmodellen der Energiediscounter einhergehen, auf die Schultern aller Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung abgewälzt.“ Auch wegen der anderslautenden Entscheidungen der Landgerichte in Berlin, Leipzig und Köln rechne man sich gute Aussichten aus.