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Zurzeit keine Wiederaufnahme der Visaerteilung für russische Touristen – Deutsche Botschaft
Zurzeit keine Wiederaufnahme der Visaerteilung für russische Touristen – Deutsche Botschaft
Die deutsche Botschaft in Moskau hat auf eine Anfrage von SNA mitgeteilt, dass Deutschland zurzeit nicht plane, russischen Touristen wieder Visa zu erteilen. 12.02.2022, SNA
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Voraussichtliche Fristen für die Wiederaufnahme der Visaerteilung für russische Touristen könnten nicht genannt werden.Eine Wiederaufnahme sei von unterschiedlichen Faktoren abhängig:Derzeitig werden Visa an russische Staatsbürger nur in Ausnahmefällen ausgestellt. So können beispielsweise medizinisches und wissenschaftliches Personal, Vertreter von Altenpflegeberufen und Saisonarbeiter in der Landwirtschaft ein Visum beantragen. Auch Seeleute können für berufliche Zwecke in bestimmte Fällen ein Visum erhalten. Russische Staatsbürger dürfen auch zu in Deutschland lebenden Ehepartnern reisen.
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Zurzeit keine Wiederaufnahme der Visaerteilung für russische Touristen – Deutsche Botschaft
Die deutsche Botschaft in Moskau hat auf eine Anfrage von SNA mitgeteilt, dass Deutschland zurzeit nicht plane, russischen Touristen wieder Visa zu erteilen.
Voraussichtliche Fristen für die Wiederaufnahme der Visaerteilung für russische Touristen könnten nicht genannt werden.
„Wir können noch kein Datum nennen“, so ein Sprecher der Botschaft.
Eine Wiederaufnahme sei von unterschiedlichen Faktoren abhängig:
„Dies hängt wesentlich von der weiteren Entwicklung der Coronavirus-Pandemie in der Europäischen Union und in Russland sowie ihrer Bewertung (Bewertung der Pandemielage – Anm.d.Red.) durch die Bundesregierung ab“, erklärte der Sprecher.
Derzeitig werden Visa an russische Staatsbürger nur in Ausnahmefällen ausgestellt. So können beispielsweise medizinisches und wissenschaftliches Personal, Vertreter von
Altenpflegeberufen und Saisonarbeiter in der Landwirtschaft ein
Visum beantragen. Auch Seeleute können für berufliche Zwecke in bestimmte Fällen ein Visum erhalten. Russische Staatsbürger dürfen auch zu in
Deutschland lebenden
Ehepartnern reisen.