Arzt verschreibt Cannabis unbegründet – Dreieinhalb Jahre Haft und Berufsverbot
Arzt verschreibt Cannabis unbegründet – Dreieinhalb Jahre Haft und Berufsverbot
Das Landgericht München I hat am Mittwoch einen 68-jährigen Arzt zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er mehr als 500 Mal ohne medizinischen Grund... 09.02.2022, SNA
Der Mann ist wegen 539 Fällen der unerlaubten gewerbsmäßigen Verschreibung von Betäubungsmitteln und wegen des Besitzes einer Pistole verurteilt worden. Außerdem wurde ein Berufsverbot gegen den 68-Jährigen verhängt.Seit einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vom März 2017 können Ärzte ihren Patienten in begründeten Fällen Cannabis verschreiben - allerdings nur dann, wenn der Arzt bei der Untersuchung zu dem Schluss kommt, dass die Anwendung aus ärztlicher Sicht geeignet und erforderlich ist.Das Gericht stellte aber im Rahmen der Beweisaufnahme fest, dass der geständige Angeklagte seinen Patienten in den Jahren 2017 und 2018 ohne eigene Untersuchung und Diagnose Cannabis verschrieb, um daran zu verdienen. Die Praxis des Mannes sei für „eine Untersuchung und ordnungsgemäße Diagnosestellung“ gar nicht ausgestattet gewesen.Nach Gerichtsangaben traf er sich mit seinen Patienten ohnehin nicht in der Praxis, sondern in verschiedenen Cafés und Restaurants in München - und verlangte zwischen 120 und 150 Euro für eine erste Verschreibung und 60 Euro für Folgeverschreibungen. 47.700 Euro „Taterträge“ zog das Gericht ein.Der 68-Jährige habe „seine Pflichten als Arzt grob verletzt“, urteilte die Kammer. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht „den freiwilligen Verzicht auf die Approbation sowie sein von Schuldeinsicht und Reue getragenes Geständnis“ und die Tatsache, dass er auch die Pistole, die er verbotenerweise besaß, ohne Widerstand einziehen ließ. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung und der Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
Das Landgericht München I hat am Mittwoch einen 68-jährigen Arzt zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er mehr als 500 Mal ohne medizinischen Grund Cannabis verschrieben hat.
Der Mann ist wegen 539 Fällen der unerlaubten gewerbsmäßigen Verschreibung von Betäubungsmitteln und wegen des Besitzes einer Pistole verurteilt worden. Außerdem wurde ein Berufsverbot gegen den 68-Jährigen verhängt.
Seit einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vom März 2017 können Ärzte ihren Patienten in begründeten Fällen Cannabis verschreiben - allerdings nur dann, wenn der Arzt bei der Untersuchung zu dem Schluss kommt, dass die Anwendung aus ärztlicher Sicht geeignet und erforderlich ist.
Das Gericht stellte aber im Rahmen der Beweisaufnahme fest, dass der geständige Angeklagte seinen Patienten in den Jahren 2017 und 2018 ohne eigene Untersuchung und Diagnose Cannabis verschrieb, um daran zu verdienen. Die Praxis des Mannes sei für „eine Untersuchung und ordnungsgemäße Diagnosestellung“ gar nicht ausgestattet gewesen.
Nach Gerichtsangaben traf er sich mit seinen Patienten ohnehin nicht in der Praxis, sondern in verschiedenen Cafés und Restaurants in München - und verlangte zwischen 120 und 150 Euro für eine erste Verschreibung und 60 Euro für Folgeverschreibungen. 47.700 Euro „Taterträge“ zog das Gericht ein.
Der 68-Jährige habe „seine Pflichten als Arzt grob verletzt“, urteilte die Kammer. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht „den freiwilligen Verzicht auf die Approbation sowie sein von Schuldeinsicht und Reue getragenes Geständnis“ und die Tatsache, dass er auch die Pistole, die er verbotenerweise besaß, ohne Widerstand einziehen ließ. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung und der Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
Konsum von illegalen Drogen in Deutschland
In Deutschland haben 15,2 Millionen Erwachsene im Alter zwischen 18 und 64 Jahren und etwa 481.000 Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren zumindest einmal in ihrem Leben eine illegale Droge konsumiert, so die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen. 2020 wohnten in Deutschland insgesamt 83.155.031 Menschen. Das bedeutet, dass fast jeder Fünfte (über achtzehn Prozent) damit Erfahrungen gemacht hat. Nach Angaben der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Daniela Ludwig, erhalten mehr als 80.000 Menschen in Deutschland regelmäßige Substitutionsmedikamente im Rahmen einer ärztlichen Behandlung.
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