Verbeamtete AfD-Mitglieder sollen aus dem Staatsdienst entlassen werden – Menschenrechtsinstitut
15:37 03.02.2022 (aktualisiert: 15:41 03.02.2022)
© REUTERS / FABIAN BIMMERFoto vom Parteitag der AfD.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat die AfD als eine rassistische und rechtsextreme Partei eingestuft und in einer am Donnerstag veröffentlichten Analyse gefordert, dass Beamte für ihr AfD-Engagement berufliche Konsequenzen spüren sollten. AfD Mitglieder müssten aus dem Staatsdienst entlassen werden.
Für Beamte gilt in Deutschland das sogenannte Mäßigungsgebot, was kein generelles Verbot politischer Betätigung außerhalb der Amtsführung bedeutet.
Allerdings seien laut einer Mitteilung des Instituts rassistische und rechtsextreme Positionen „fester Bestandteil des AfD-Programms, der AfD-Strategie sowie der Positionierungen von AfD-Führungspersonen und Mandatsträgern“.
Ein Beamter habe die Pflicht, „dienstlich und außerdienstlich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“. Ein Eintreten für die Partei sei somit unvereinbar mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht von Beamten. Disziplinarische Maßnahmen seien im Falle eines Parteibeitritts, aber auch bei Unterstützung der Partei notwendig.
Allerdings seien laut einer Mitteilung des Instituts rassistische und rechtsextreme Positionen „fester Bestandteil des AfD-Programms, der AfD-Strategie sowie der Positionierungen von AfD-Führungspersonen und Mandatsträgern“.
Ein Beamter habe die Pflicht, „dienstlich und außerdienstlich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“. Ein Eintreten für die Partei sei somit unvereinbar mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht von Beamten. Disziplinarische Maßnahmen seien im Falle eines Parteibeitritts, aber auch bei Unterstützung der Partei notwendig.
Gutachten: Beamte dürfen keine AfD-Befürworter sein #AfD #DeutscheInstitutFuerMenschenrechte https://t.co/j4WltvifZF
— Stuttgarter Zeitung (@StZ_NEWS) February 3, 2022
„Erfahren Dienstvorgesetzte, dass Beamte Mitglied der AfD sind oder sich für diese einsetzen, auch ohne Mitglied zu sein, ist es geboten, dass die Dienstvorgesetzten disziplinarrechtlich tätig werden“, forderte das DIMR in der Studie.
In einem Rechtsstaat sei es geboten, „Personen aus dem Staatsdienst zu entlassen, die sich gegen die unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte wenden: den Grundsatz der allen Menschen gleichermaßen zustehenden Menschenwürde und den damit einhergehenden Grundsatz der Rechtsgleichheit aller Menschen.“ Es sei allerdings notwendig, Einzelfallprüfungen durchzuführen. Eine AfD-Parteimitgliedschaft eines Beamten sei nur legitim, wenn das unmissverständliche innerparteiliche Kritisieren der Programmatik der Partei nachweisbar ist.
Politiker und Personen des öffentlichen Lebens, wie zum Beispiel Ralf Stegner (SPD), fordern seit Jahren Maßnahmen gegen die AfD-Mitgliedschaft von Staatsdienern.
Politiker und Personen des öffentlichen Lebens, wie zum Beispiel Ralf Stegner (SPD), fordern seit Jahren Maßnahmen gegen die AfD-Mitgliedschaft von Staatsdienern.
Wer Mitglied in dieser rechtsradikalen AfD ist, hat im öffentlichen Dienst nichts verloren: Nicht als Polizist oder Justizbeamter, nicht als Verwaltungsbeamter, erst recht nicht als Staatsanwalt oder Richter und schon gar nicht als Lehrer!#NieWiederRechts https://t.co/FJEMCtt04l
— Ralf Stegner (@Ralf_Stegner) March 8, 2020
Die Partei wies die Vorwürfe erneut zurück, ein Sprecher kritisierte die Studie gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Anders als vom Autor der Studie behauptet, lehne kein AfD-Mitglied den Grundsatz zur Unantastbarkeit der Würde des Menschen ab. Dem Institut fehle im Beamten- und Arbeitsrecht „jede Kompetenz“.
Das Menschenrechtsinstitut veröffentlichte bereits mehrere Analysen, in denen die rassistischen Haltungen der AfD kritisiert werden. Bereits 2020 forderte das Institut den kritischen Umgang mit der Partei im Ausbildungsprozess von Polizei und Bundeswehr. Vor allem einzelne Parteimitglieder standen immer wieder wegen rassistischen Aussagen in der Kritik, so zum Beispiel Björn Höcke, dessen Immunität der Thüringer Justizausschuss wegen seiner Äußerungen in einer Rede aufhob. Auch der Verfassungsschutz beobachtet die AfD.