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Künast nach Hasskommentaren im Netz mit Verfassungsklage erfolgreich
Künast nach Hasskommentaren im Netz mit Verfassungsklage erfolgreich
Im Kampf gegen wüste Beschimpfungen auf Facebook hat die Grünen-Politikerin Renate Künast vor dem Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Erfolg erzielt. 02.02.2022, SNA
2022-02-02T11:27+0100
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Die Karlsruher Richterinnen und Richter vom Bundesverfassungsgericht hoben Entscheidungen der Berliner Zivilgerichte auf, wie sie am Mittwoch mitteilten. Diese verletzten die Klägerin in ihrem Persönlichkeitsrecht.Landgericht: Politiker müssten Beschimpfungen hinnehmenDie Bundestagsabgeordnete streitet darum, dass Facebook ihr die Daten mehrerer Nutzer herausgibt, damit sie gegen diese gerichtlich vorgehen kann. Zuletzt hatte das Berliner Kammergericht nur 12 von 22 Kommentaren als strafbare Beleidigungen eingestuft und in den anderen Fällen den Auskunftsanspruch verweigert. Dies beruhe auf einem Fehlverständnis und falschen Maßstab, entschieden die Verfassungsrichter. Die zehn Äußerungen müssen nun noch einmal geprüft werden, dabei sind die Vorgaben aus Karlsruhe zu beherzigen.Unbekannte hatten Künast unter anderem als „Stück Scheiße“ und „altes grünes Dreckschwein“ bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil das Landgericht anfangs entschieden hatte, dass Künast als Politikerin alle 22 Beschimpfungen hinnehmen müsse – sie habe Widerstand provoziert. Später hatten die Richter sich korrigiert.
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Künast nach Hasskommentaren im Netz mit Verfassungsklage erfolgreich
Bolle Selke
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Im Kampf gegen wüste Beschimpfungen auf Facebook hat die Grünen-Politikerin Renate Künast vor dem Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Erfolg erzielt.
Die Karlsruher Richterinnen und Richter vom Bundesverfassungsgericht hoben Entscheidungen der Berliner Zivilgerichte auf, wie sie
am Mittwoch mitteilten. Diese verletzten die Klägerin in ihrem Persönlichkeitsrecht.
Landgericht: Politiker müssten Beschimpfungen hinnehmen
Die Bundestagsabgeordnete streitet darum, dass Facebook ihr die Daten mehrerer Nutzer herausgibt, damit sie gegen diese gerichtlich vorgehen kann. Zuletzt hatte das Berliner Kammergericht nur 12 von 22 Kommentaren als strafbare Beleidigungen eingestuft und in den anderen Fällen den Auskunftsanspruch verweigert. Dies beruhe auf einem Fehlverständnis und falschen Maßstab, entschieden die Verfassungsrichter. Die zehn Äußerungen müssen nun noch einmal geprüft werden, dabei sind die Vorgaben aus Karlsruhe zu beherzigen.
Unbekannte hatten Künast unter anderem als „Stück Scheiße“ und „altes grünes Dreckschwein“ bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil das Landgericht anfangs entschieden hatte, dass Künast als Politikerin alle 22 Beschimpfungen hinnehmen müsse – sie habe Widerstand provoziert. Später hatten die Richter sich korrigiert.