https://snanews.de/20220126/pangolin-gepaeck-5141212.html
Gebratenes Pangolin im Gepäck am Düsseldorfer Flughafen entdeckt
Gebratenes Pangolin im Gepäck am Düsseldorfer Flughafen entdeckt
Ein gehäutetes und gebratenes Schuppentier haben Zollbeamte Mitte Januar am Düsseldorfer Flughafen im Gepäck einer Reisenden aus Ghana gefunden. Die Frau wollte es als Delikatesse zu Hause gemeinsam mit ihrer Familie verzehren, teilte der Zoll am Mittwoch mit.
2022-01-26T19:00+0100
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Laut eigenen Angaben hatte die in Mönchengladbach wohnende 42-jährige Frau das Schuppentier während eines Aufenthalts in Ghana auf einer Farm erworben. Das Tier befand sich gut verpackt in einer Plastiktüte in einem Koffer mit weiteren Lebensmitteln.Schuppentiere sind sowohl nach Europäischem Recht als auch nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen besonders geschützt, sie haben den höchsten Schutzstatus inne. Damit ist die Einfuhr und der Handel mit ihnen streng verboten, so die Zöllner. Somit wurde das zubereitete Tier beschlagnahmt und anschließend vernichtet.Gegen die 42-Jährige soll ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen die Artenschutzbestimmungen eingeleitet worden sein.
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Gebratenes Pangolin im Gepäck am Düsseldorfer Flughafen entdeckt
Ein gehäutetes und gebratenes Schuppentier haben Zollbeamte Mitte Januar am Düsseldorfer Flughafen im Gepäck einer Reisenden aus Ghana gefunden. Die Frau wollte es als Delikatesse zu Hause gemeinsam mit ihrer Familie verzehren, teilte der Zoll am Mittwoch mit.
Laut
eigenen Angaben hatte die in Mönchengladbach wohnende 42-jährige Frau das Schuppentier während eines Aufenthalts in Ghana auf einer Farm erworben. Das Tier befand sich gut verpackt in einer Plastiktüte in einem Koffer mit weiteren Lebensmitteln.
Schuppentiere sind sowohl nach Europäischem Recht als auch nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen besonders geschützt, sie haben den höchsten Schutzstatus inne. Damit ist die Einfuhr und der Handel mit ihnen streng verboten, so die Zöllner. Somit wurde das zubereitete Tier
beschlagnahmt und anschließend vernichtet.
Gegen die 42-Jährige soll ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen die Artenschutzbestimmungen eingeleitet worden sein.