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Corona: EU beschließt sechsmonatigen Genesenenstatus
Corona: EU beschließt sechsmonatigen Genesenenstatus
Die EU-Staaten haben sich am Dienstag auf einheitliche Regeln für Corona-Nachweise für Reisen geeinigt. Besonders pikant: EU-weit gilt nun ein Genesenenstatus... 26.01.2022, SNA
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Das digitale Covid-Impfzertifikat soll ab 1. Februar EU-weit neun Monate gültig sein. Genesene dürfen sechs Monate nach einer durchstandenen Coronainfektion mit entsprechendem Nachweis EU-weit reisen. Darauf haben sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union am Dienstag geeinigt.Neben in der EU zugelassenen Impfstoffen sollen der Einigung zufolge auch von der WHO oder nationalen Behörden akzeptierte Mittel ausreichen. Ein PCR-Test solle frühestens 72, ein Schnelltest 24 Stunden vor der Reise gemacht werden. Ein Genesenen-Zertifikat soll 180 Tage gültig sein. Wer kein Zertifikat hat, soll nach Ankunft einen Test machen. Für Kinder gibt es Ausnahmen. Zusätzliche Beschränkungen solle es nicht geben.Wird Deutschlands Alleingang gekippt?Auch Deutschland hat der neuen EU-weiten Reiseregelung zugestimmt. Ob und inwieweit der im eigenen Land nur drei Monate gültige Genesenenstatus entsprechend anpasst wird, ist bisher unklar.Da sich die Omikron-Variante mittlerweile in ganz Europa verbreitet habe, soll geprüft werden, die angesichts der Variante in manchen Mitgliedstaaten eingeführten Reisebeschränkungen aufzuheben, erklärt die EU-Kommission. Ein Sprecher betonte:Deutschland unterscheidet für die Einreise zwischen Virusvarianten- und Hochrisikogebieten. Geimpfte und Genesene müssen nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet nicht in Quarantäne. Ungeimpfte können sich frühestens fünf Tage nach Einreise freitesten. Derzeit sind alle EU-Länder als Hochrisikogebiete eingestuft, als Virusvariantengebiet ist derzeit kein Land eingestuft. Auch andere Länder wie Italien und Österreich verlangen derzeit teils mehr als nur ein Zertifikat. Wer etwa nur eine Grundimmunisierung hat, muss für einen Österreich-Urlaub zusätzlich einen negativen Test vorlegen.
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Corona: EU beschließt sechsmonatigen Genesenenstatus
12:52 26.01.2022 (aktualisiert: 12:54 26.01.2022) Armin Siebert
Moderator und Redakteur bei SNA Deutschland
Die EU-Staaten haben sich am Dienstag auf einheitliche Regeln für Corona-Nachweise für Reisen geeinigt. Besonders pikant: EU-weit gilt nun ein Genesenenstatus von sechs Monaten nach einer Corona-Infektion. In Deutschland wurde dies gerade auf drei Monate verkürzt.
Das digitale Covid-Impfzertifikat soll ab 1. Februar EU-weit neun Monate
gültig sein. Genesene dürfen sechs Monate nach einer durchstandenen Coronainfektion mit entsprechendem Nachweis EU-weit reisen. Darauf haben sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union am Dienstag geeinigt.
Neben in der EU zugelassenen Impfstoffen sollen der Einigung zufolge auch von der WHO oder nationalen Behörden akzeptierte Mittel ausreichen. Ein PCR-Test solle frühestens 72, ein Schnelltest 24 Stunden vor der Reise gemacht werden. Ein Genesenen-Zertifikat soll 180 Tage gültig sein. Wer kein Zertifikat hat, soll nach Ankunft einen Test machen. Für Kinder gibt es Ausnahmen. Zusätzliche Beschränkungen solle es nicht geben.
Wird Deutschlands Alleingang gekippt?
Auch Deutschland hat der neuen EU-weiten Reiseregelung zugestimmt. Ob und inwieweit der im eigenen Land nur drei Monate gültige Genesenenstatus entsprechend anpasst wird, ist bisher unklar.
Da sich die Omikron-Variante mittlerweile in ganz Europa verbreitet habe, soll geprüft werden, die angesichts der Variante in manchen Mitgliedstaaten eingeführten Reisebeschränkungen aufzuheben, erklärt die EU-Kommission. Ein Sprecher betonte:
„Das Mindeste, was wir alle erwarten können, ist, dass die Mitgliedstaaten diese Empfehlung auch umsetzen.“
Deutschland unterscheidet für die Einreise zwischen Virusvarianten- und Hochrisikogebieten. Geimpfte und Genesene müssen nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet nicht in Quarantäne. Ungeimpfte können sich frühestens fünf Tage nach Einreise freitesten. Derzeit sind alle EU-Länder als Hochrisikogebiete eingestuft, als Virusvariantengebiet ist derzeit kein Land eingestuft. Auch andere Länder wie Italien und Österreich verlangen derzeit teils mehr als nur ein Zertifikat. Wer etwa nur eine Grundimmunisierung hat, muss für einen Österreich-Urlaub zusätzlich einen negativen Test vorlegen.