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Tätigkeitsverbot überdenken: Gesundheitsminister fordern Klärung bei Einrichtungsimpfpflicht
Tätigkeitsverbot überdenken: Gesundheitsminister fordern Klärung bei Einrichtungsimpfpflicht
Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder haben gefordert, bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen Corona vom Bundesgesundheitsministerium... 22.01.2022, SNA
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Außerdem sprechen sich die Minister für die Prüfung eines mehrstufigen Verfahrens aus, so dass ungeimpfte Beschäftigte nicht sofort mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden müssten.In einem gemeinsamen Beschluss nach einer Schaltkonferenz der Ressortchefs am Samstag wird das Bundesgesundheitsministerium gebeten, gemeinsam mit den Bundesländern „unverzüglich“ alle offenen Fragen bei dem Thema zu klären. Beispielsweise, für wen genau die Impfpflicht gelten soll, welche Ausnahmen es gibt und wie Betroffene angehört werden.Corona-Impfpflicht für GesundheitspersonalDie sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ist in Deutschland Mitte Dezember beschlossen worden. Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis Mitte März nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Das Gesundheitsamt kann sonst ein Tätigkeitsverbot aussprechen.Die Grünen wollen hingegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht auch auf weitere Beamtengruppen ausweiten, darunter auf Polizisten, Lehrkräfte und Feuerwehrleute.Kritiker hatten immer wieder Befürchtungen geäußert, dass durch die Impfpflicht im bereits knapp besetzten Pflegebereich weitere Arbeitskräfte verloren gehen könnten.Die Gesundheitsminister fordern nun eine Prüfung, ob nicht vor einem Tätigkeitsverbot zunächst Bußgelder verhängt werden könnten. Die Gesundheitsministerkonferenz sehe es in ihrem Beschluss zudem als erforderlich an, den Impfstoff von Novavax „prioritär an bisher nicht geimpfte Beschäftigte in den betroffenen Einrichtungen“ zu verimpfen.Novavax-ImpfstoffNovavax soll ab Ende Februar erhältlich sein. Die EU-Arzneimittelbehörde EMA hat den Weg für die Zulassung des Corona-Impfstoffes in der EU Ende Dezember frei gemacht.Der Impfstoff wird in zwei Dosen gespritzt im Abstand von etwa drei Wochen. Er ist den Studien zufolge mit einem Infektionsschutz von etwa 90 Prozent hochwirksam. Wie stark er allerdings bei der sehr ansteckenden Omikron-Variante wirkt, ist unklar. Es habe bisher nur Fälle von milden Nebenwirkungen gegeben.Das Novavax-Präparat ist weder ein mRNA-Impfstoff wie die Präparate von Biontech und Moderna noch ein Vektor-Impfstoff wie die von Astrazeneca und Johnson & Johnson. Es enthält winzige Partikel, die aus einer im Labor hergestellten Version des Spike-Proteins von Sars-CoV-2 bestehen. Sie sollen dafür sorgen, dass der Köper selbst die Produktion von Antikörpern und T-Zellen gegen das Virus ankurbelt.
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Tätigkeitsverbot überdenken: Gesundheitsminister fordern Klärung bei Einrichtungsimpfpflicht
20:16 22.01.2022 (aktualisiert: 20:17 22.01.2022) Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder haben gefordert, bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen Corona vom Bundesgesundheitsministerium mehr Informationen zur konkreten Umsetzung zu bekommen. Zudem wollen sie noch nicht geimpften Mitarbeitern der entsprechenden Einrichtungen den neuen Impfstoff Novavax vorrangig anbieten.
Außerdem sprechen sich die Minister für die Prüfung eines mehrstufigen Verfahrens aus, so dass
ungeimpfte Beschäftigte nicht sofort mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden müssten.
In einem gemeinsamen Beschluss nach einer Schaltkonferenz der Ressortchefs am Samstag wird das Bundesgesundheitsministerium gebeten, gemeinsam mit den Bundesländern „unverzüglich“ alle offenen Fragen bei dem Thema zu klären. Beispielsweise, für wen genau die Impfpflicht gelten soll, welche Ausnahmen es gibt und wie Betroffene angehört werden.
Corona-Impfpflicht für Gesundheitspersonal
Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ist in Deutschland Mitte Dezember beschlossen worden. Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis Mitte März nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Das Gesundheitsamt kann sonst ein Tätigkeitsverbot aussprechen.
Die Grünen wollen hingegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht auch auf weitere Beamtengruppen ausweiten, darunter auf Polizisten, Lehrkräfte und Feuerwehrleute.
Kritiker hatten immer wieder Befürchtungen geäußert, dass durch
die Impfpflicht im bereits knapp besetzten Pflegebereich weitere Arbeitskräfte verloren gehen könnten.
Die Gesundheitsminister fordern nun eine Prüfung, ob nicht vor einem Tätigkeitsverbot zunächst Bußgelder verhängt werden könnten. Die Gesundheitsministerkonferenz sehe es in ihrem Beschluss zudem als erforderlich an, den Impfstoff von Novavax „prioritär an bisher nicht geimpfte Beschäftigte in den betroffenen Einrichtungen“ zu verimpfen.
Novavax-Impfstoff
Novavax soll ab Ende Februar erhältlich sein. Die EU-Arzneimittelbehörde EMA hat den Weg für die Zulassung des Corona-Impfstoffes in der EU Ende Dezember frei gemacht.
Der Impfstoff wird in zwei Dosen gespritzt im Abstand von etwa drei Wochen. Er ist den Studien zufolge mit einem Infektionsschutz von etwa 90 Prozent hochwirksam. Wie stark er allerdings bei der sehr ansteckenden Omikron-Variante wirkt, ist unklar. Es habe bisher nur Fälle von milden Nebenwirkungen gegeben.
Das Novavax-Präparat ist weder ein mRNA-Impfstoff wie die Präparate von Biontech und Moderna noch ein Vektor-Impfstoff wie die von Astrazeneca und Johnson & Johnson. Es enthält winzige Partikel, die aus einer im Labor hergestellten Version des Spike-Proteins von Sars-CoV-2 bestehen. Sie sollen dafür sorgen, dass der Köper selbst die Produktion von Antikörpern und T-Zellen gegen das Virus ankurbelt.