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Einigung in letzter Minute: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschule kommt
Einigung in letzter Minute: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschule kommt
Buchstäblich in letzter Minute haben sich Bund und Länder am Montagabend auf die Finanzierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder geeinigt. Damit ist der Weg frei für ein letztes großes Vorhaben der scheidenden großen Koalition: Jedes ab 2026 eingeschulte Kind soll Anspruch auf einen Platz haben.
2021-09-07T10:55+0200
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Die Bundesländer hatten vom Bund eine deutlich stärkere Beteiligung an den Investitions- und Betriebskosten gefordert und das Vorhaben vor dem Sommer im Bundesrat gestoppt. Ein Kompromiss konnte am Montag im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gerade noch rechtzeitig gefunden werden: Eine Einigung bis Mitternacht war nötig, um bindende Fristen für eine Befassung im Bundestag am Tag darauf einzuhalten, wie die Nachrichtenagentur DPA berichtet. Beide Häuser müssen in dieser Woche noch formal zustimmen.Es ist geplant, dass jedes Kind, das ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz geltend machen kann. In einigen Bundesländern - vor allem im Osten - gibt es schon einen solchen Anspruch. In anderen Ländern müssen erst noch viele neue Plätze geschaffen werden. Ohne Einigung im Vermittlungsausschuss hätte das Gesetz vor der Bundestagswahl voraussichtlich nicht mehr verabschiedet werden können und wäre verfallen.Vertreter von Bund und Ländern begrüßten die Entscheidung. „Heute ist ein guter Tag für die Familien in Deutschland. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsplätze an Grundschulen ist ein Meilenstein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, sagte Unionskanzlerkandidat Armin Laschet (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, sprach von einem großen Fortschritt für Kinder und Familien, die gerade in den letzten Monaten der Pandemie erhebliche Lasten getragen hätten.
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Einigung in letzter Minute: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschule kommt
Buchstäblich in letzter Minute haben sich Bund und Länder am Montagabend auf die Finanzierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder geeinigt. Damit ist der Weg frei für ein letztes großes Vorhaben der scheidenden großen Koalition: Jedes ab 2026 eingeschulte Kind soll Anspruch auf einen Platz haben.
Die Bundesländer hatten vom Bund eine deutlich stärkere Beteiligung an den Investitions- und Betriebskosten gefordert und das Vorhaben vor dem Sommer im Bundesrat gestoppt. Ein Kompromiss konnte am Montag im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gerade noch rechtzeitig gefunden werden: Eine Einigung bis Mitternacht war nötig, um bindende Fristen für eine Befassung im Bundestag am Tag darauf einzuhalten, wie die Nachrichtenagentur DPA berichtet. Beide Häuser müssen in dieser Woche noch formal zustimmen.
Es ist geplant, dass jedes Kind, das ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz geltend machen kann. In einigen Bundesländern - vor allem im Osten - gibt es schon einen solchen Anspruch. In anderen Ländern müssen erst noch viele neue Plätze geschaffen werden. Ohne Einigung im Vermittlungsausschuss hätte das Gesetz vor der Bundestagswahl voraussichtlich nicht mehr verabschiedet werden können und wäre verfallen.
Vertreter von Bund und Ländern begrüßten die Entscheidung. „Heute ist ein guter Tag für die Familien in Deutschland. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsplätze an Grundschulen ist ein Meilenstein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, sagte Unionskanzlerkandidat Armin
Laschet (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, sprach von einem großen Fortschritt für Kinder und Familien, die gerade in den letzten Monaten der Pandemie erhebliche Lasten getragen hätten.