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Fast 5000 Nachfahren von NS-Opfern Österreicher geworden
Fast 5000 Nachfahren von NS-Opfern Österreicher geworden
Tausende Nachfahren von NS-Opfern in aller Welt haben seit Herbst die österreichische Staatsbürgerschaft zuerkannt bekommen.
2021-05-06T13:49+0200
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Seit September können demzufolge nicht nur die NS-Opfer selbst, sondern auch ihre direkte Nachkommen – also Kinder, Enkel, Urenkel und so weiter – per Anzeige die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben. Auch Personen, die als Minderjährige adoptiert wurden, sind anspruchsberechtigt. Die Gesetzesnovelle wurde im September 2019 unter Übergangskanzlerin Brigitte Bierlein gemeinsam von ÖVP, SPÖ und FPÖ beschlossen.Österreich toleriert in diesem Fall auch ausdrücklich die Doppelstaatsbürgerschaft. Mit Ende April wurden laut Medien 4621 Verfahren „positiv abgeschlossen“. Davon hätten 1241 Personen die Staatsbürgerschaft formal erhalten. Es habe lediglich elf negative Bescheide gegeben.Insgesamt sollen bis Ende April 10.178 Anzeigen eingegangen sein, mehr als drei Viertel davon aus Israel (3747), den USA (2315) und Großbritannien (1878). Der Rest beziehe sich auf Länder wie Argentinien oder Australien.Bei der Staatsbürgerschaft für Nachfahren von NS-Opfern handle es sich nicht nur um eine „symbolische Geste“, zitiert der Österreichische Rundfunk den Vizebürgermeister. Es solle damit auch aufgezeigt werden, „dass dieses Kapitel in Österreichs Geschichte nicht vergessen werden darf“, so der NEOS-Politiker. Es sei ihm wichtig, „so den Vertriebenen und ihren Nachkommen jenen Respekt zu zollen, den sie verdienen, und ihnen den Schritt zurück in ihre leider gewaltvoll geraubte Heimat zu erleichtern“.Opfer des NS-Regimes ist laut dem österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) eine Person, die sich als österreichischer Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines der Nachfolgestaaten der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie oder Staatenloser jeweils mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet vor dem 15. Mai 1955 ins Ausland begeben hat, weil sie Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder der Behörden des Dritten Reiches mit Grund zu befürchten hatte oder erlitten hatte oder weil sie wegen ihres Eintretens für die demokratische Republik Österreich Verfolgungen ausgesetzt war oder solche zu befürchten hatte.
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Fast 5000 Nachfahren von NS-Opfern Österreicher geworden
Marija Ossepian
Redakteurin
Tausende Nachfahren von NS-Opfern in aller Welt haben seit Herbst die österreichische Staatsbürgerschaft zuerkannt bekommen, berichten örtliche Medien am Donnerstag unter Verweis auf das Büro des zuständigen Wiener Vizebürgermeisters und Integrationsstadtrats, Christoph Wiederkehr.
Seit September können demzufolge nicht nur die
NS-Opfer selbst, sondern auch ihre direkte Nachkommen – also Kinder, Enkel, Urenkel und so weiter – per Anzeige die österreichische Staatsbürgerschaft
erwerben. Auch Personen, die als Minderjährige adoptiert wurden, sind anspruchsberechtigt. Die Gesetzesnovelle wurde im September 2019 unter Übergangskanzlerin Brigitte Bierlein gemeinsam von ÖVP, SPÖ und FPÖ beschlossen.
Österreich toleriert in diesem Fall auch ausdrücklich die
Doppelstaatsbürgerschaft. Mit Ende April wurden laut Medien 4621 Verfahren „positiv abgeschlossen“. Davon hätten 1241 Personen die Staatsbürgerschaft formal erhalten. Es habe lediglich elf negative Bescheide gegeben.
Insgesamt sollen bis Ende April 10.178 Anzeigen eingegangen sein, mehr als drei Viertel davon aus Israel (3747), den USA (2315) und Großbritannien (1878). Der Rest beziehe sich auf Länder wie Argentinien oder Australien.
Bei der Staatsbürgerschaft für Nachfahren von NS-Opfern handle es sich nicht nur um eine „symbolische Geste“,
zitiert der Österreichische Rundfunk den Vizebürgermeister. Es solle damit auch aufgezeigt werden, „dass dieses Kapitel in Österreichs Geschichte nicht vergessen werden darf“, so der NEOS-Politiker. Es sei ihm wichtig, „so den Vertriebenen und ihren Nachkommen jenen Respekt zu zollen, den sie verdienen, und ihnen den Schritt zurück in ihre leider gewaltvoll geraubte Heimat zu erleichtern“.
Opfer des NS-Regimes ist laut dem österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) eine Person, die sich als österreichischer Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines der Nachfolgestaaten der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie oder Staatenloser jeweils mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet vor dem 15. Mai 1955 ins Ausland begeben hat, weil sie Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder der Behörden des
Dritten Reiches mit Grund zu befürchten hatte oder erlitten hatte oder weil sie wegen ihres Eintretens für die demokratische Republik Österreich Verfolgungen ausgesetzt war oder solche zu befürchten hatte.