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Greift ab Inzidenz von 100: Corona-Notbremse seit heute in Kraft
Greift ab Inzidenz von 100: Corona-Notbremse seit heute in Kraft
Die Corona-Notbremse des Bundes hat in der Nacht zum Samstag zum ersten Mal gegriffen.
2021-04-24T07:57+0200
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Zwischen 00:00 und 05:00 Uhr gilt dort eine Ausgangssperre, wobei gewichtige Gründe wie etwa die Pflege von Angehörigen, die Versorgung von Tieren, Notfälle oder berufliche Notwendigkeiten Ausnahmen bilden.In den von der Notbremse betroffenen Regionen darf sich zudem höchstens noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Der Präsenzunterricht an Schulen soll ab einer Inzidenz von 165 in der Regel eingestellt werden. Die Regelungen würden damit derzeit Kinder und Jugendliche in 146 Kreisen und Städten betreffen.Das erweiterte Infektionsschutzgesetz – also die sogenannte Corona-Notbremse – war am Mittwoch im Bundestag beschlossen worden. Damit sollen die Regelungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie bundesweit vereinheitlicht werden. Falls Länder strengere Regelungen getroffen haben, gelten diese weiter.Sind Sie in den sozialen Netzwerken aktiv? Wir auch! Werden Sie SNA-Follower auf Telegram, Twitter oder Facebook! Für visuelle Inhalte abonnieren Sie SNA bei Instagram und YouTube!
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Greift ab Inzidenz von 100: Corona-Notbremse seit heute in Kraft
07:57 24.04.2021 (aktualisiert: 10:50 24.04.2021) Die Corona-Notbremse des Bundes hat in der Nacht zum Samstag zum ersten Mal gegriffen. Die Regelung gilt seit Mitternacht automatisch in Landkreisen und Städten, wo die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag über dem Wert von 100 lag. Dies betrifft aktuell 325 Kreise und kreisfreie Städte.
Zwischen 00:00 und 05:00 Uhr gilt dort eine Ausgangssperre, wobei gewichtige Gründe wie etwa die Pflege von Angehörigen, die Versorgung von Tieren, Notfälle oder berufliche Notwendigkeiten Ausnahmen bilden.
In den von der
Notbremse betroffenen Regionen darf sich zudem höchstens noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Der Präsenzunterricht an Schulen soll ab einer Inzidenz von 165 in der Regel eingestellt werden. Die Regelungen würden damit derzeit Kinder und Jugendliche in 146 Kreisen und Städten betreffen.
Das erweiterte Infektionsschutzgesetz – also die sogenannte Corona-Notbremse – war am Mittwoch im Bundestag beschlossen worden. Damit sollen die Regelungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie bundesweit vereinheitlicht werden. Falls Länder strengere Regelungen getroffen haben, gelten diese weiter.
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