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Verwaltungsgericht kippt Weimarer Urteil zur Aufhebung der Maskenpflicht
Verwaltungsgericht kippt Weimarer Urteil zur Aufhebung der Maskenpflicht
Das Familiengericht habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden und Vertretern von Behörden als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen, teilte das
2021-04-21T15:53+0200
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Das Familiengericht habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden und Vertretern von Behörden als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen, teilte das Verwaltungsgericht am Dienstag mit. Die gerichtliche Kontrolle von Behördenhandeln auch hinsichtlich von Gesundheitsschutzmaßnahmen in den Schulen obliege allein den Verwaltungsgerichten.Hintergrund ist eine Entscheidung des Amtsgerichts Weimar, die bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt hatte. Das Gericht hatte die Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen per Anordnung aufgehoben. Allerdings gab es unter anderem vom Thüringer Bildungsministerium erhebliche Zweifel daran, dass ein Amtsgericht eine solche Entscheidung treffen kann. Die Staatsanwaltschaft Erfurt prüft, ob sie nach mehreren Anzeigen mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung gegen den Richter Ermittlungen aufnimmt.Auch eine Familienrichterin des Amtsgerichts Weilheim in Bayern hatte vergangene Woche ein Kind auf Antrag seiner Eltern von der Maskenpflicht beim Schulbesuch befreit. Allerdings galt dieses Urteil nur für dieses eine Kind und nicht für die gesamte Schule.Urteil für Kinder der Klägerin nicht aufgehobenDie nun getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Weimar bestätigte die Maskenpflicht im Unterricht. Einen Eilantrag, mit dem die neu eingeführte Pflicht gekippt werden sollte, wurde abgelehnt, wie das Verwaltungsgericht am Dienstag mitteilte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts setze allerdings den umstrittenen Erlass des Amtsrichters nicht automatisch außer Kraft. Dieser gelte weiterhin für die beiden Söhne der Klägerin, einer Mutter aus Weimar, die somit in der Schule keine Maske tragen müssen. Allerdings wird durch das Urteil des Verwaltungsgerichts die generelle Aufhebung der Maskenpflicht an den Schulen der beiden Kinder der Klägerin revidiert. Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Schüler stelle „eine geeignete als auch erforderliche Maßnahme dar“, begründete das Gericht die Entscheidung.
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Verwaltungsgericht kippt Weimarer Urteil zur Aufhebung der Maskenpflicht
Armin Siebert
Moderator und Redakteur bei SNA Deutschland
Das Verwaltungsgericht in Weimar hält eine Entscheidung des dortigen Amtsgerichts gegen die Maskenpflicht im Unterricht für „offensichtlich rechtswidrig“.
Das Familiengericht habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden und Vertretern von Behörden als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen, teilte das Verwaltungsgericht am Dienstag mit. Die gerichtliche Kontrolle von Behördenhandeln auch hinsichtlich von Gesundheitsschutzmaßnahmen in den Schulen obliege allein den Verwaltungsgerichten.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Amtsgerichts Weimar, die bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt hatte. Das Gericht hatte die Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen per
Anordnung aufgehoben. Allerdings gab es unter anderem vom Thüringer Bildungsministerium erhebliche Zweifel daran, dass ein Amtsgericht eine solche Entscheidung treffen kann. Die Staatsanwaltschaft Erfurt prüft, ob sie nach mehreren Anzeigen mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung gegen den Richter Ermittlungen aufnimmt.
Auch eine Familienrichterin des Amtsgerichts Weilheim in Bayern hatte vergangene Woche ein Kind auf Antrag seiner Eltern von der Maskenpflicht beim Schulbesuch befreit. Allerdings galt dieses Urteil nur für dieses eine Kind und nicht für die gesamte Schule.
Urteil für Kinder der Klägerin nicht aufgehoben
Die nun getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Weimar bestätigte die Maskenpflicht im Unterricht. Einen Eilantrag, mit dem die neu eingeführte Pflicht gekippt werden sollte, wurde abgelehnt, wie das Verwaltungsgericht am Dienstag mitteilte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts setze allerdings den umstrittenen Erlass des Amtsrichters nicht automatisch außer Kraft. Dieser gelte weiterhin für die beiden Söhne der Klägerin, einer Mutter aus Weimar, die somit in der Schule keine Maske tragen müssen. Allerdings wird durch das Urteil des Verwaltungsgerichts die generelle Aufhebung der Maskenpflicht an den Schulen der beiden Kinder der Klägerin revidiert. Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Schüler stelle „eine geeignete als auch erforderliche Maßnahme dar“, begründete das Gericht die Entscheidung.