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Zuständige Behörden sehen die offizielle Liste der türkischen Wahlkommission, die 2018 online gestellt wurde, als Beweis für illegale Doppelstaatsbürgerschaften.Allerdings hat es schon 2017 eine solche Liste gegeben. Sie wurde von der FPÖ zur Verfügung gestellt. Allein in Wien wurden damals 18.500 potenzielle Verdachtsfälle daraus abgeleitet. Der Verfassungsgerichtshof (VwGH) befand aber, dass die Liste als Beweismittel untauglich ist, die betroffenen türkischstämmigen Österreicher wurden wieder eingebürgert. Die jetzige Liste hat aber eine andere Qualität und wurde vom VwGH vor einem Jahr als Beweismittel zugelassen.Das Wahlrecht von hunderten Menschen türkischer Herkunft zeugt davon, dass sie auf ihre türkische Staatsbürgerschaft nie verzichtet haben. Doppelstaatsbürgerschaften sind in Österreich verboten und das vollständige Einhalten dieser Regelungen ist ein wichtiger Teil einer vollständigen Integrationstätigkeit.Die Regeln sind allerdings nicht neu. Der illegale Besitz einer anderen Staatsbürgerschaft zieht nämlich zwingend den Verlust der österreichischen nach sich, verlautete es aus dem Büro des zuständigen Stadtrates Christoph Wiederkehr (Neos), es werde einfach seit dem Entscheid des VwGH Fall für Fall abgearbeitet. Insgesamt gehe es um wenige hundert Fälle.
Dean Miller
Das ist doch mal ein guter Ansatz. Müßte auch in der BRD durchgezogen werden. Wer nicht weiß, wo er hingehört, wer meint , seinen Hintern auf zwei Stühle setzen zu müssen, der kann dann eben ganz schnell dazwischen sitzen. Diese Regelung hat natürlich auch den Vorteil, daß man nun die kriminellen Elemente unter diesen Schlitzohren auch nach Hause in die Türkei schicken kann. Ist doch mal eine gute Nachricht.
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bettina waedt
Sehr gute Nachricht....da fehlen nur noch 000....dann kommt`s hin.
Hunderte Österreicher türkischer Abstammung, die eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzen, werden bald ihre österreichische Staatsbürgerschaft verlieren. Darüber berichtet die Zeitung „Kurier“.
Zuständige Behörden sehen die offizielle Liste der türkischen Wahlkommission, die 2018 online gestellt wurde, als Beweis für illegale Doppelstaatsbürgerschaften.
Allerdings hat es schon 2017 eine solche Liste gegeben. Sie wurde von der FPÖ zur Verfügung gestellt. Allein in Wien wurden damals 18.500 potenzielle Verdachtsfälle daraus abgeleitet. Der Verfassungsgerichtshof (VwGH) befand aber, dass die Liste als Beweismittel untauglich ist, die betroffenen türkischstämmigen Österreicher wurden wieder eingebürgert. Die jetzige Liste hat aber eine andere Qualität und wurde vom VwGH vor einem Jahr als Beweismittel zugelassen.
Das Wahlrecht von hunderten Menschen türkischer Herkunft zeugt davon, dass sie auf ihre türkische Staatsbürgerschaft nie verzichtet haben. Doppelstaatsbürgerschaften sind in Österreich verboten und das vollständige Einhalten dieser Regelungen ist ein wichtiger Teil einer vollständigen Integrationstätigkeit.
Die Regeln sind allerdings nicht neu. Der illegale Besitz einer anderen Staatsbürgerschaft zieht nämlich zwingend den Verlust der österreichischen nach sich, verlautete es aus dem Büro des zuständigen Stadtrates Christoph Wiederkehr (Neos), es werde einfach seit dem Entscheid des VwGH Fall für Fall abgearbeitet. Insgesamt gehe es um wenige hundert Fälle.
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