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Geschlechtergerechte Sprache: Weder Genderstern noch andere verkürzte Formen empfohlen
Geschlechtergerechte Sprache: Weder Genderstern noch andere verkürzte Formen empfohlen
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat eine Sitzung der geschlechtergerechten Sprache gewidmet und seine Position bekanntgegeben.
2021-03-26T20:08+0100
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Das Expertengremium bekräftigte demzufolge die Auffassung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen. Diese Aufgabe könne aber nicht allein mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden.Der Genderstern sowie andere verkürzte Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern, wie etwa ein Unterstrich oder ein Doppelpunkt, werden bis auf weiteres nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen Sprache aufgenommen.Immer mehr Unternehmen, Hochschulen, Stadtverwaltungen und Behörden verwenden neue sprachliche Formen wie etwa den Genderstern („Student*innen“) oder den Unterstrich („Bürger_innen“). Die Verwendung solcher Sonderzeichen kann laut Rechtschreibrat zu Folgeproblemen und grammatisch nicht korrekten Lösungen führen.Diese Zeichen hätten in der geschriebenen Sprache auch andere Bedeutungen und werden beispielsweise als Satzzeichen verwendet. Ihre Verwendung innerhalb von Wörtern könnte das Lesen für Schülerinnen und Schüler, für Menschen, die Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache erlernen, sowie für Erwachsenen mit geringer Literalität erschweren.Seit 2004 ist der Rat für deutsche Rechtschreibung die maßgebliche Instanz in Fragen der Orthografie. Er hat rund 40 Mitglieder aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Sitzungsort ist in der Regel das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache in Mannheim; dort ist die Geschäftsstelle des Rats.Sind Sie in den sozialen Netzwerken aktiv? Wir auch! Werden Sie SNA-Follower auf Telegram, Twitter oder Facebook! Für visuelle Inhalte abonnieren Sie SNA bei Instagram und YouTube!
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Geschlechtergerechte Sprache: Weder Genderstern noch andere verkürzte Formen empfohlen
20:08 26.03.2021 (aktualisiert: 20:10 26.03.2021) Marija Ossepian
Redakteurin
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat am Freitag in Mannheim eine Sitzung der geschlechtergerechten Sprache gewidmet und seine Position auf seiner offiziellen Webseite bekanntgegeben.
Das Expertengremium bekräftigte
demzufolge die Auffassung, dass allen Menschen mit
geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen. Diese Aufgabe könne aber nicht allein mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden.
Der Genderstern sowie andere verkürzte Formen zur Kennzeichnung
mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern, wie etwa ein Unterstrich oder ein Doppelpunkt, werden bis auf weiteres nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen Sprache aufgenommen.
Immer mehr Unternehmen, Hochschulen, Stadtverwaltungen und Behörden verwenden neue sprachliche Formen wie etwa den
Genderstern („Student*innen“) oder den Unterstrich („Bürger_innen“). Die Verwendung solcher Sonderzeichen kann laut Rechtschreibrat zu Folgeproblemen und grammatisch nicht korrekten Lösungen führen.
„Ihre Nutzung innerhalb von Wörtern beeinträchtigt daher die Verständlichkeit, Vorlesbarkeit und automatische Übersetzbarkeit sowie vielfach auch die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten.“
Diese Zeichen hätten in der geschriebenen Sprache auch andere Bedeutungen und werden beispielsweise als Satzzeichen verwendet. Ihre Verwendung innerhalb von Wörtern könnte das Lesen für Schülerinnen und Schüler, für Menschen, die Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache erlernen, sowie für Erwachsenen mit geringer Literalität erschweren.
Seit 2004 ist der Rat für deutsche Rechtschreibung die maßgebliche Instanz in Fragen der Orthografie. Er hat rund 40 Mitglieder aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Sitzungsort ist in der Regel das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache in Mannheim; dort ist die Geschäftsstelle des Rats.
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