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„Steuergeschenke für den Geldadel“: Erbschaften von über 100 Millionen Euro werden nicht besteuert
„Steuergeschenke für den Geldadel“: Erbschaften von über 100 Millionen Euro werden nicht besteuert
Dem Bundesfinanzamt zufolge sind zwei Drittel aller Erbschaften zwischen zehn und hundert Millionen und fast ein Drittel aller Erbschaften über eine bis zehn
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Dem Bundesfinanzamt zufolge sind zwei Drittel aller Erbschaften zwischen zehn und hundert Millionen und fast ein Drittel aller Erbschaften über eine bis zehn Millionen Euro von den Steuern befreit worden. Eine solche Steuerbefreiung kann es beispielweise dann geben, wenn Betriebsvermögen, landwirtschaftliche Betriebe oder Anteile an Kapitalgesellschaften vererbt werden.Wenn ein Erbe das Betriebsvermögen für mindestens fünf Jahre behält, kann es in Deutschland zu 85 Prozent von der Erbschaftsteuer befreit bleiben. Eine komplette Steuerbefreiung kann beantragt werden, wenn der Erbe das Vermögen über sieben Jahre behält. Dabei müssen auch andere Voraussetzungen erfüllt werden.Das bezeichnet Linksfraktionschef Dietmar Bartsch als „Steuergeschenke für den Geldadel“. Es sei ein „Skandal“, dass Erbschaften von über 100 Millionen Euro nicht besteuert würden. „Kein Betrieb und kein Arbeitsplatz wäre in Gefahr, wenn es hier eine angemessene Besteuerung gäbe, so der Fraktionschef. Bartsch verlangt eine Erbschaftsteuerreform. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf solle Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) noch vor der Bundestagswahl im Herbst vorlegen, fordert der Linke-Politiker.Insgesamt seien laut Erbschaft- und Schenkungssteuerstatistik im Jahr 2019 fast 80 Milliarden Euro vererbt beziehungsweise verschenkt worden. Dadurch habe der Staat 7,1 Milliarden Euro an Steuern eingenommen.
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„Steuergeschenke für den Geldadel“: Erbschaften von über 100 Millionen Euro werden nicht besteuert
Mehr als 90 Prozent aller Erbschaften und Schenkungen über 100 Millionen Euro sind im Jahr 2019 von der Steuer befreit worden, antwortet die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion. Die Linkspartei kritisiert es scharf.
Dem Bundesfinanzamt zufolge sind zwei Drittel aller Erbschaften zwischen zehn und hundert Millionen und fast ein Drittel aller Erbschaften über eine bis zehn Millionen Euro von den
Steuern befreit worden. Eine solche
Steuerbefreiung kann es beispielweise dann geben, wenn Betriebsvermögen, landwirtschaftliche Betriebe oder Anteile an Kapitalgesellschaften vererbt werden.
Wenn ein Erbe das Betriebsvermögen für mindestens fünf Jahre behält, kann es in Deutschland zu 85 Prozent von der Erbschaftsteuer befreit bleiben. Eine komplette Steuerbefreiung kann beantragt werden, wenn der Erbe das Vermögen über sieben Jahre behält. Dabei müssen auch andere Voraussetzungen erfüllt werden.
Das bezeichnet Linksfraktionschef Dietmar Bartsch als „Steuergeschenke für den Geldadel“. Es sei ein „Skandal“, dass Erbschaften von über 100 Millionen Euro nicht
besteuert würden. „Kein Betrieb und kein Arbeitsplatz wäre in Gefahr, wenn es hier eine angemessene Besteuerung gäbe, so der Fraktionschef. Bartsch verlangt eine
Erbschaftsteuerreform. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf solle Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) noch vor der Bundestagswahl im Herbst vorlegen, fordert der Linke-Politiker.
Insgesamt seien laut Erbschaft- und Schenkungssteuerstatistik im Jahr 2019 fast 80 Milliarden Euro vererbt beziehungsweise verschenkt worden. Dadurch habe der Staat 7,1 Milliarden Euro an Steuern eingenommen.