https://snanews.de/20210310/terminbuchung-gekippt-saarland-1224167.html
Oberverwaltungsgericht kippt Terminbuchung bei Shopping - vorerst nur in Saarland
Oberverwaltungsgericht kippt Terminbuchung bei Shopping - vorerst nur in Saarland
Die Vorschrift sei eine Ungleichbehandlung gegenüber „privilegierten Geschäftslokalen“ wie Buchhandlungen und Blumenläden, in denen eine Person pro 15
2021-03-10T17:27+0100
2021-03-10T17:27+0100
2021-03-11T09:46+0100
lockdown
corona-einschränkungen
/html/head/meta[@name='og:title']/@content
/html/head/meta[@name='og:description']/@content
https://cdnn1.snanews.de/img/07e5/03/0a/1224077_48:0:3689:2048_1920x0_80_0_0_2aa0ccadc4c8873fa80a60aecaef6e02.jpg
Die Vorschrift sei eine Ungleichbehandlung gegenüber „privilegierten Geschäftslokalen“ wie Buchhandlungen und Blumenläden, in denen eine Person pro 15 Quadratmeter als „infektionsschutzrechtlich unbedenklich“ angesehen werde, urteilte das Gericht (Az. 2 B 58/21).Die gegenwärtige Regelung verletze auch das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit und die Eigentumsgarantie, teilte das Gericht mit. Zudem würden angesichts der Infektionslage „erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Betriebseinschränkungen“ bestehen.Die Richter argumentierten dem Saarländischen Rundfunk ihr Urteil auch damit, dass die Maßnahmen es vorrangig verhindern sollten, dass das Gesundheitssystem überlastet werde. Derzeit würden die Zahlen aber nicht darauf hindeuten, dass diese Belastungsgrenze erreicht werden könnte. Außerdem habe das Robert Koch-Institut das Infektionsrisiko und den Anteil am Gesamtinfektionsgeschehen für den Bereich Einzelhandel als niedrig eingestuft.Hintergrund des Urteils ist die Klage einer Betreiberin eines Computerladens, die mit einem Eilantrag gegen die entsprechende Vorschrift in der Corona-Verordnung des Saarlandes vorging. Sie durfte nur im sogenannten Termin-Shopping einen Kunden und eine weitere Person aus dessen Hausstand pro 40 Quadratmeter bedienen. Blumenläden und Buchhandlungen dürfen dagegen seit Montag einen Kunden pro 15 Quadratmeter empfangen.
https://snanews.de
SNA
info@snanews.de
+493075010627
MIA „Rosiya Segodnya“
2021
SNA
info@snanews.de
+493075010627
MIA „Rosiya Segodnya“
Nachrichten
de_DE
SNA
info@snanews.de
+493075010627
MIA „Rosiya Segodnya“
https://cdnn1.snanews.de/img/07e5/03/0a/1224077_650:0:3381:2048_1920x0_80_0_0_be8aed658d1a4bc11bb6ef1d8ff21487.jpgSNA
info@snanews.de
+493075010627
MIA „Rosiya Segodnya“
SNA
info@snanews.de
+493075010627
MIA „Rosiya Segodnya“
lockdown, corona-einschränkungen
Oberverwaltungsgericht kippt Terminbuchung bei Shopping - vorerst nur in Saarland
17:27 10.03.2021 (aktualisiert: 09:46 11.03.2021) Seit diesem Montag darf der Einzelhandel in mehreren Bundesländern mit Terminbuchung öffnen – und schon setzt das Oberverwaltungsgericht von Saarland diese Vorschrift vorläufig außer Vollzug. Auch die verpflichtende Beschränkung auf einen Kunden pro 40 Quadratmeter wird gekippt.
Die Vorschrift sei eine Ungleichbehandlung gegenüber „privilegierten Geschäftslokalen“ wie Buchhandlungen und Blumenläden, in denen eine Person pro 15 Quadratmeter als „infektionsschutzrechtlich unbedenklich“ angesehen werde, urteilte das Gericht (Az. 2 B 58/21).
Die gegenwärtige Regelung verletze auch das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit und die Eigentumsgarantie, teilte das Gericht mit. Zudem würden angesichts der Infektionslage „erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Betriebseinschränkungen“ bestehen.
Die Richter argumentierten dem Saarländischen Rundfunk ihr Urteil auch damit, dass die Maßnahmen es vorrangig verhindern sollten, dass das Gesundheitssystem überlastet werde. Derzeit würden die Zahlen aber nicht darauf hindeuten, dass diese Belastungsgrenze erreicht werden könnte. Außerdem habe das Robert Koch-Institut das Infektionsrisiko und den Anteil am Gesamtinfektionsgeschehen für den Bereich Einzelhandel als niedrig eingestuft.
Hintergrund des Urteils ist die Klage einer Betreiberin eines Computerladens, die mit einem Eilantrag gegen die entsprechende Vorschrift in der Corona-Verordnung des Saarlandes vorging. Sie durfte nur im sogenannten Termin-Shopping einen Kunden und eine weitere Person aus dessen Hausstand pro 40 Quadratmeter bedienen. Blumenläden und Buchhandlungen dürfen dagegen seit Montag einen Kunden pro 15 Quadratmeter empfangen.