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EuGH-Urteil nach Klage eines Feuerwehrmanns: Bereitschaftszeit kann als Arbeitszeit gelten
EuGH-Urteil nach Klage eines Feuerwehrmanns: Bereitschaftszeit kann als Arbeitszeit gelten
Berufliche Bereitschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen komplett als Arbeitszeit betrachtet werden, urteilte der Europäische Gerichtshof am Dienstag. Das
2021-03-09T11:58+0100
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Berufliche Bereitschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen komplett als Arbeitszeit betrachtet werden, urteilte der Europäische Gerichtshof am Dienstag. Das gelte dann, wenn die auferlegten Einschränkungen der Bereitschaft die Möglichkeit, seine Zeit „frei zu gestalten und sich seinen eigenen Interessen zu widmen, objektiv gesehen ganz erheblich beeinträchtigen“, zitiert die Deutsche Presse-Agentur die Luxemburger Richter. Ob die Bereitschaftszeit, wenn sie als Arbeitszeit eingestuft wird, entsprechend bezahlt werden muss – darüber sagt das Urteil nichts aus. Das Gericht betont, dass immer der konkrete Einzelfall betrachtet werden müsse.Hintergrund ist ein Fall aus Offenbach, bei dem ein Feuerwehrbeamter in seiner Bereitschaft zwar nicht in der Dienststelle, aber binnen 20 Minuten einsatzbereit an der Stadtgrenze sein muss. Laut Gericht müssen hierbei jedoch nicht nur die Einschränkungen, sondern auch Erleichterungen berücksichtigt werden. Etwa das Einsatzfahrzeug, das dem Mann zur Verfügung stehe. Das letzte Wort in diesem Fall habe ein deutsches Gericht, urteilte das EuGH.
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EuGH-Urteil nach Klage eines Feuerwehrmanns: Bereitschaftszeit kann als Arbeitszeit gelten
Ilona Pfeffer
Korrespondentin, Moderatorin, Redakteurin und Fotografin
Zwar nicht im Dienst, aber in kürzester Zeit einsatzbereit: Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs kann Bereitschaftszeit mit erheblichen Einschränkungen verbunden sein und daher vollumfänglich als Arbeitszeit betrachtet werden.
Berufliche Bereitschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen komplett als Arbeitszeit betrachtet werden, urteilte der
Europäische Gerichtshof am Dienstag. Das gelte dann, wenn die auferlegten Einschränkungen der Bereitschaft die Möglichkeit, seine Zeit „frei zu gestalten und sich seinen eigenen Interessen zu widmen, objektiv gesehen ganz erheblich beeinträchtigen“, zitiert die Deutsche Presse-Agentur die Luxemburger Richter.
Ob die Bereitschaftszeit, wenn sie als Arbeitszeit eingestuft wird, entsprechend bezahlt werden muss – darüber sagt das Urteil nichts aus. Das Gericht betont, dass immer der konkrete Einzelfall betrachtet werden müsse.
Hintergrund ist ein Fall aus Offenbach, bei dem ein Feuerwehrbeamter in seiner Bereitschaft zwar nicht in der Dienststelle, aber binnen 20 Minuten einsatzbereit an der Stadtgrenze sein muss. Laut Gericht müssen hierbei jedoch nicht nur die Einschränkungen, sondern auch Erleichterungen berücksichtigt werden. Etwa das Einsatzfahrzeug, das dem Mann zur Verfügung stehe.
Das letzte Wort in diesem Fall habe ein deutsches Gericht, urteilte das EuGH.