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Sexueller Missbrauch in Kirche: Mehr als 500 Anträge bundesweit im Neu-Verfahren eingereicht
Sexueller Missbrauch in Kirche: Mehr als 500 Anträge bundesweit im Neu-Verfahren eingereicht
Seit Jahresbeginn sind 565 Anträge von Opfern sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen gerichtet worden.
2021-03-06T12:20+0100
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Demnach geht es hierbei um Folgeanträge von Personen, die zuvor bereits über ein Verfahren bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) Anträge auf Anerkennung des Leids gestellt hatten.Nach Angaben der UKA habe es im Januar 181, im Februar 321 und in den ersten März-Tagen 63 Anträge gegeben.Wie es weiter heißt, wurden bereits Ende Januar erste Entscheidungen zu 22 Anträgen getroffen.Bei dem zweiten Antrag würden bereits erhaltene Leistungen in Anerkennung des Leids angerechnet. Die Festlegung der Höhe der auszuzahlenden Beträge erfolgt allein durch die UKA. Opfer von sexuellem Missbrauch hatten lange auf eine Neuregelung der Zahlungen gedrängt. Die Bistümer stellen sich mit der Neuregelung auf hohe Zahlungen ein - teils in Millionenhöhe.Die UKA trete mindestens jeden Monat zu Sitzungen zusammen. Für März seien derzeit zwei geplant.Die deutschen Bischöfe hatten im September 2020 ein neues Verfahren beschlossen, bei dem Missbrauchsopfer Zahlungen von bis zu 50.000 Euro erhalten können. Anträge können seit dem 1. Januar gestellt werden - die Bistümer leiten diese dann an die UKA weiter. Bislang lagen die gezahlten Summen im Schnitt pro Antrag bei 5000 Euro. Die Zahlungen an Betroffene würden durch ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium festgelegt, das auch die direkte Auszahlung der Leistungen anordnen soll. Zudem würden durch die Diözesen Kosten für Therapie und Paarberatung übernommen, heißt es. Sind Sie in den sozialen Netzwerken aktiv? Wir auch! Werden Sie SNA-Follower auf Telegram, Twitter oder Facebook! Für visuelle Inhalte abonnieren Sie SNA bei Instagram und YouTube!
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Sexueller Missbrauch in Kirche: Mehr als 500 Anträge bundesweit im Neu-Verfahren eingereicht
12:20 06.03.2021 (aktualisiert: 12:23 06.03.2021) Natalia Shelgunova
Leitende Redakteurin
Seit Jahresbeginn sind 565 Anträge von Opfern sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn gerichtet worden. Das teilte die Geschäftsstelle der UKA gegenüber der Deutschen Presse-Agentur mit.
Demnach geht es hierbei um Folgeanträge von Personen, die zuvor bereits über ein Verfahren bei
der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) Anträge auf Anerkennung des Leids gestellt hatten.
Nach Angaben der UKA habe es im Januar 181, im Februar 321 und in den ersten März-Tagen 63 Anträge gegeben.
Wie es weiter heißt, wurden bereits Ende Januar erste Entscheidungen zu 22 Anträgen getroffen.
Bei dem zweiten Antrag würden bereits erhaltene Leistungen in Anerkennung des Leids angerechnet. Die Festlegung der Höhe der auszuzahlenden Beträge erfolgt allein durch die UKA. Opfer von sexuellem Missbrauch hatten lange auf eine Neuregelung der Zahlungen gedrängt. Die Bistümer stellen sich mit der Neuregelung auf hohe Zahlungen ein - teils in Millionenhöhe.
Die UKA trete mindestens jeden Monat zu Sitzungen zusammen. Für März seien derzeit zwei geplant.
Die deutschen Bischöfe hatten im September 2020 ein neues Verfahren beschlossen, bei dem Missbrauchsopfer Zahlungen von bis zu 50.000 Euro erhalten können. Anträge können seit dem 1. Januar gestellt werden - die Bistümer leiten diese dann an die UKA weiter. Bislang lagen die gezahlten Summen im Schnitt pro Antrag bei 5000 Euro.
Die Zahlungen an Betroffene würden durch ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium festgelegt, das auch die direkte Auszahlung der Leistungen anordnen soll. Zudem würden durch die Diözesen Kosten für Therapie und Paarberatung übernommen, heißt es.
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