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„Die Staatsanwaltschaft München I hat am 04.03.2021 Anklage gegen den Regisseur und Drehbuchautor Dr. Dieter Wedel wegen Vergewaltigung zum Landgericht München I – 10. Strafkammer - erhoben“, heißt es im Schreiben. Es geht um einem Vorwurf aus dem Jahr 1996. Demnach soll die Geschädigte, eine Schauspielerin, den Beschuldigten in seinem Zimmer in einem Luxushotel in München für ein Vorstellungsgespräch aufgesucht haben. Wörtlich heißt es ferner: Nach einer körperlichen Auseinandersetzung soll der Mann die Geschädigte Jany Tempel auf das Bett geschleudert und den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen haben, wobei die Frau beschloss, aufgrund der erlittenen Schmerzen und aus Angst vor weiterer Gewaltanwendung durch den Regisseur keinen Widerstand mehr zu leisten. Die 20-seitige Anklage führt nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 20 Zeugen, eine Gutachterin sowie Kalendereinträge als Beweismittel an.Weder Tempel noch ihr Anwalt Alexander Stevens wollten sich zunächst zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft äußern.Das Ermittlungsverfahren nahm seinen Anfang in einer Berichterstattung des „Zeit Magazin“ vom Anfang Januar 2008. Damals beschuldigten drei Schauspielerinnen Wedel, sie in den 90er Jahren sexuell bedrängt zu haben.Für Wedel gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Strafverfahren die Unschuldsvermutung.Der 81 Jahre alte Dieter Wedel ist durch seine Werke „Der große Bellheim“ und „Der Schattenmann“ bekannt.
Die Staatsanwaltschaft München I hat Anklage gegen Regisseur Dieter Wedel wegen des Verdachts der Vergewaltigung erhoben. Das geht aus einer entsprechenden Pressemitteilung der Behörde. Wedel hat die Vorwürfe bestritten.
„Die Staatsanwaltschaft München I hat am 04.03.2021 Anklage gegen den Regisseur und Drehbuchautor Dr. Dieter Wedel wegen Vergewaltigung zum Landgericht München I – 10. Strafkammer - erhoben“, heißt es im Schreiben.
Es geht um einem Vorwurf aus dem Jahr 1996. Demnach soll die Geschädigte, eine Schauspielerin, den Beschuldigten in seinem Zimmer in einem Luxushotel in München für ein Vorstellungsgespräch aufgesucht haben. Wörtlich heißt es ferner:
„Der Angeschuldigte soll die Geschädigte lediglich mit einem Bademantel bekleidet empfangen und anlässlich des gemeinsamen Lesens einer erotischen Szene eines Drehbuchs den Entschluss gefasst haben, Geschlechtsverkehr mit der Geschädigten zu vollziehen und dabei etwaigen Widerstand gegebenenfalls mit Gewalt zu überwinden.“
Nach einer körperlichen Auseinandersetzung soll der Mann die Geschädigte Jany Tempel auf das Bett geschleudert und den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen haben, wobei die Frau beschloss, aufgrund der erlittenen Schmerzen und aus Angst vor weiterer Gewaltanwendung durch den Regisseur keinen Widerstand mehr zu leisten.
Die 20-seitige Anklage führt nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 20 Zeugen, eine Gutachterin sowie Kalendereinträge als Beweismittel an.
Weder Tempel noch ihr Anwalt Alexander Stevens wollten sich zunächst zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft äußern.
Das Ermittlungsverfahren nahm seinen Anfang in einer Berichterstattung des „Zeit Magazin“ vom Anfang Januar 2008. Damals beschuldigten drei Schauspielerinnen Wedel, sie in den 90er Jahren sexuell bedrängt zu haben.
Für Wedel gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Strafverfahren die Unschuldsvermutung.
Der 81 Jahre alte Dieter Wedel ist durch seine Werke „Der große Bellheim“ und „Der Schattenmann“ bekannt.
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