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Am Mittwoch wurde bekannt, dass der Verfassungsschutz die gesamte AfD zum Verdachtsfall erklärt hatte. Das Bundesamt hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche intern über diesen Schritt informiert, öffentlich jedoch nichts dazu bekanntgegeben.Das Kölner Verwaltungsgericht teilte zu der Entscheidung mit, dass es einem Antrag der AfD stattgegeben habe. Zu Begründung erklärte es laut der DPA, es „werde in unvertretbarer Weise” in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen. Der Verfassungsschutz hatte in dem Verfahren zuvor zugesagt, sich bis zum Abschluss des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht nicht öffentlich zu einer Einstufung zu äußern und bis zu einer Entscheidung auf die Beobachtung von Abgeordneten und Kandidaten der AfD zu verzichten.Sind Sie in den sozialen Netzwerken aktiv? Wir auch! Werden Sie SNA-Follower auf Telegram, Twitter oder Facebook! Für visuelle Inhalte abonnieren Sie SNA bei Instagram und YouTube!
Das macht den Unterschied zum Kopfabhacker-regime in Moskau... im Westen kann jeder gegen den STAATSTERROR klagen, z. B. im Bereich Corona-Staatsterror 100e erfolgreiche Klagen... in Putinland Fehlanzeige ohne jede GEWALTENTEILUNG = nackter Putin-Terror..
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Vlad Dracula
....soso - dürfen nicht... - sie tun es aber trotzdem - schon lange... - im Auftrag der futterneidischen "alt-parteien"...^^
Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt, die AfD mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten, erfuhr der „Spiegel” am Freitag von einem Gerichtssprecher.
Am Mittwoch wurde bekannt, dass der Verfassungsschutz die gesamte AfD zum Verdachtsfall erklärt hatte. Das Bundesamt hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche intern über diesen Schritt informiert, öffentlich jedoch nichts dazu bekanntgegeben.
Das Kölner Verwaltungsgericht teilte zu der Entscheidung mit, dass es einem Antrag der AfD stattgegeben habe. Zu Begründung erklärte es laut der DPA, es „werde in unvertretbarer Weise” in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen.
„Alles” spreche dafür, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht an seine sogenannte „Stillhaltezusagen” gehalten beziehungsweise nicht „hinreichend dafür Sorge getragen” habe, dass keine Informationen zu dem Verfahren nach außen dringen.
Der Verfassungsschutz hatte in dem Verfahren zuvor zugesagt, sich bis zum Abschluss des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht nicht öffentlich zu einer Einstufung zu äußern und bis zu einer Entscheidung auf die Beobachtung von Abgeordneten und Kandidaten der AfD zu verzichten.
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