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Als Grundlage für Corona-Politik: Bundestag verlängert epidemische Notlage um drei Monate
Als Grundlage für Corona-Politik: Bundestag verlängert epidemische Notlage um drei Monate
Für die Vorlage stimmten 368 Abgeordnete, während 293 dagegen waren. Ohne den Beschluss wäre die Lage Ende März ausgelaufen, nach der Verlängerung gilt sie
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Für die Vorlage stimmten 368 Abgeordnete, während 293 dagegen waren. Ohne den Beschluss wäre die Lage Ende März ausgelaufen, nach der Verlängerung gilt sie vorerst bis zum 1. Juli. Dazu beschloss das deutsche Parlament ein weiteres Gesetz, wonach der Bundestag alle drei Monate überprüfen soll, ob weiterhin eine epidemische Notlage vorliegt. Hiermit entsteht zusätzlich eine Grundlage, die auch in künftigen Pandemien angewendet werden könnte. Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, bemängelte diesbezüglich in der Diskussion, der Bundestag sei bei vielen Entscheidungen in der Pandemie nicht eingebunden gewesen.Gesundheitsminister Jens Spahn warnte in der Bundestagsdebatte vor einer allzu schnellen Lockerung der Corona-Maßnahmen. Niemand wolle Einschränkungen einen Tag länger als nötig, die Pandemie sei jedoch noch nicht zu Ende, argumentierte der CDU-Politiker. Auch kündigte Spahn verfügbare Schnelltests an, die ab der kommenden Woche als kostenloses Angebot für alle Bürger ermöglicht werden sollen. Nach Angaben der Hersteller, auf die sich das Gesundheitsministerium beruft, stehen aktuell 150 Millionen Schnelltests bereit – Länder und Kommunen müssten diese nur abrufen. Des Weiteren forderte die Sprecherin der FDP-Fraktion, die Priorisierung bei der Impfreihenfolge per Gesetz zu regeln. Aktuell ist sie in einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgeschrieben. Zuvor hatte Spahn angekündigt, gegebenenfalls Sanktionen gegen Impfvordrängler zu prüfen. Das geschieht jetzt im Parlament im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum EpiLage-Fortgeltungsgesetz. Wer sich beim Impfen vordrängelt, soll nach dem Willen von Union und SPD künftig bis zu 25.000 Euro Strafe zahlen. Das steht im Änderungsantrag der Koalition für das oben genannte Gesetz. Laut der Deutschen Presse-Agentur drängt gerade die SPD auf eine solche Regelung. Am Mittwoch hatten Kanzlerin Angela Merkel und die Länder-Ministerpräsidenten den Lockdown bis zum 28. März verlängert. Vereinbart wurde eine Öffnungsstrategie im Stufenmodell mit eingebauter Notbremse. Führen einzelne Lockerungen zu einem starken Anstieg der Infektionszahlen in einer Region, werden automatisch alle schon erfolgten Erleichterungen wieder gestrichen.
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Werner Mögelin
Also Lockdown bis zum Juli ...Der Jubel der deutschen Untertanen dürfte überwältigend,ja grenzenlos sein ...Ich höre schon die "Heil Merkel" Rufe, verbunden mit der Bitte, "Angie do it again !"
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Matthias Vinlapp
Das "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" vom 28. März 2020 hat die gleiche Tragweite wie "Das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" vom Adolf vom März 33. Beide tragen zu Recht den Titel "Ermächtigungsgesetz". Denn das war ihre Aufgabe, die Rechte der Bürger -also die Verfassung- abzubauen. Beides waren Staatstreiche von oben.
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Als Grundlage für Corona-Politik: Bundestag verlängert epidemische Notlage um drei Monate
09:58 05.03.2021 (aktualisiert: 12:03 05.03.2021) Liudmila Kotlyarova
Redakteurin
Angesichts der andauernden Corona-Pandemie hat der Bundestag am Donnerstag eine Verlängerung der seit einem Jahr geltenden „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ um weitere drei Monate beschlossen.
Für die Vorlage stimmten 368 Abgeordnete, während 293 dagegen waren. Ohne den Beschluss wäre die Lage Ende März ausgelaufen, nach der Verlängerung gilt sie vorerst bis zum 1. Juli. Dazu beschloss das deutsche Parlament ein weiteres Gesetz, wonach der Bundestag alle drei Monate überprüfen soll, ob weiterhin eine epidemische Notlage vorliegt. Hiermit entsteht zusätzlich eine Grundlage, die auch in künftigen Pandemien angewendet werden könnte. Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, bemängelte diesbezüglich in der Diskussion, der Bundestag sei bei vielen Entscheidungen in der Pandemie nicht eingebunden gewesen.
Gesundheitsminister Jens Spahn warnte in der Bundestagsdebatte vor einer allzu schnellen Lockerung der Corona-Maßnahmen. Niemand wolle Einschränkungen einen Tag länger als nötig, die Pandemie sei jedoch noch nicht zu Ende, argumentierte der CDU-Politiker. Auch kündigte Spahn verfügbare Schnelltests an, die ab der kommenden Woche als kostenloses Angebot für alle Bürger ermöglicht werden sollen. Nach Angaben der Hersteller, auf die sich das Gesundheitsministerium beruft, stehen aktuell 150 Millionen Schnelltests bereit – Länder und Kommunen müssten diese nur abrufen.
Des Weiteren forderte die Sprecherin der FDP-Fraktion, die Priorisierung bei der
Impfreihenfolge per Gesetz zu regeln. Aktuell ist sie in einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgeschrieben. Zuvor hatte Spahn angekündigt, gegebenenfalls Sanktionen gegen Impfvordrängler zu prüfen. Das geschieht jetzt im Parlament im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum EpiLage-Fortgeltungsgesetz. Wer sich beim Impfen vordrängelt, soll nach dem Willen von Union und SPD künftig bis zu 25.000 Euro Strafe zahlen. Das steht im Änderungsantrag der Koalition für das oben genannte Gesetz. Laut der Deutschen Presse-Agentur drängt gerade die SPD auf eine solche Regelung.
Am Mittwoch hatten Kanzlerin Angela Merkel und die Länder-Ministerpräsidenten den Lockdown bis zum 28. März verlängert. Vereinbart wurde eine Öffnungsstrategie im Stufenmodell mit eingebauter Notbremse. Führen einzelne Lockerungen zu einem starken Anstieg der Infektionszahlen in einer Region, werden automatisch alle schon erfolgten Erleichterungen wieder gestrichen.