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Embargoverstoß: Zwei Deutsche erhalten Haftstrafe für Russland-Belieferung
Embargoverstoß: Zwei Deutsche erhalten Haftstrafe für Russland-Belieferung
Ein 41-jähriger Geschäftsmann aus Augsburg hatte zwischen 2015 und 2018 insgesamt 15 Werkzeugmaschinen zum Gesamtpreis von knapp acht Millionen Euro an zwei
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Ein 41-jähriger Geschäftsmann aus Augsburg hatte zwischen 2015 und 2018 insgesamt 15 Werkzeugmaschinen zum Gesamtpreis von knapp acht Millionen Euro an zwei russische Firmen in Jekaterinburg verkauft. Nach Überzeugung des Gerichts könnten die Maschinen bei der Herstellung von Raketentechnologie eingesetzt werden. Dafür hat ihn das Oberlandesgericht in Hamburg nun zu einer Strafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt, meldet die Deutsche Presse-Agentur am Freitag mit Hinweis auf die Behörde. Zudem werden die knapp acht Millionen Euro eingezogen, die die russischen Abnehmer für die 15 Maschinen zahlten. Der Mann habe sich der gewerbsmäßigen Zuwiderhandlung gegen das EU-Russland-Embargo schuldig gemacht. Ein 40 Jahre alter Mitangeklagter aus München wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Als Außendienstmitarbeiter einer deutschen Firma in Russland habe er sich außerdem der Geldwäsche in zwei Fällen schuldig gemacht, weil er Provisionszahlungen angenommen habe. Die 184.000 Euro sollen eingezogen werden, weitere 150.000 Euro soll der 40-Jährige als Bewährungsauflage zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Hintergrund der Anklage sind die Sanktionen von 2014, die die EU nach der Wiedervereinigung der Halbinsel Krim mit Russland verhängt hatte.Sind Sie in den sozialen Netzwerken aktiv? Wir auch! Werden Sie SNA-Follower auf Telegram, Twitter oder Facebook! Für visuelle Inhalte abonnieren Sie SNA bei Instagram und YouTube!
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Embargoverstoß: Zwei Deutsche erhalten Haftstrafe für Russland-Belieferung
16:47 05.03.2021 (aktualisiert: 16:50 05.03.2021) Olga Alexandrowa
Redakteurin
Zwei Männer aus Bayern haben Gefängnisstrafen erhalten, weil sie Werkzeugmaschinen an ein russisches Unternehmen geliefert und damit gegen das Russland-Embargo verstoßen hatten.
Ein 41-jähriger Geschäftsmann aus Augsburg hatte zwischen 2015 und 2018 insgesamt 15 Werkzeugmaschinen zum Gesamtpreis von knapp acht Millionen Euro an zwei russische Firmen in Jekaterinburg verkauft. Nach Überzeugung des Gerichts könnten die Maschinen bei der Herstellung von Raketentechnologie eingesetzt werden. Dafür hat ihn das Oberlandesgericht in Hamburg nun zu einer Strafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt, meldet die Deutsche Presse-Agentur am Freitag mit Hinweis auf die Behörde.
Zudem werden die knapp acht Millionen Euro eingezogen, die die russischen Abnehmer für die 15 Maschinen zahlten. Der Mann habe sich der gewerbsmäßigen Zuwiderhandlung gegen das EU-Russland-Embargo schuldig gemacht.
Ein 40 Jahre alter Mitangeklagter aus München wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Als Außendienstmitarbeiter einer deutschen Firma in Russland habe er sich außerdem der Geldwäsche in zwei Fällen schuldig gemacht, weil er Provisionszahlungen angenommen habe. Die 184.000 Euro sollen eingezogen werden, weitere 150.000 Euro soll der 40-Jährige als Bewährungsauflage zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund der Anklage sind die Sanktionen von 2014, die die EU nach der Wiedervereinigung der Halbinsel Krim mit Russland verhängt hatte.
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