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Auswärtiges Amt erklärt Listung deutscher Firmen in USA wegen Nawalny
Auswärtiges Amt erklärt Listung deutscher Firmen in USA wegen Nawalny
Nach Angaben des Auswärtigen Amtes werden die USA drei in Deutschland zugelassene Firmen gemäß amerikanischen Gesetzen zur Exportkontrolle auf eine sogenannte
2021-03-03T16:48+0100
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Nach Angaben des Auswärtigen Amtes werden die USA drei in Deutschland zugelassene Firmen gemäß amerikanischen Gesetzen zur Exportkontrolle auf eine sogenannte Entity List setzen. Man begrüße das koordinierte transatlantische Vorgehen in dieser Angelegenheit, ließ ein Ministeriumssprecher wissen. Allerdings handele es sich nicht um eine Sanktionsliste, sondern um eine US-Maßnahme zur Ausfuhrkontrolle.Die Europäische Union verhängte am Dienstag wegen der Festnahme Alexej Nawalnys erstmalig Sanktionen gegen vier russische Staatsbürger nach Maßgabe einer globalen Menschenrechtsregelung. Kurz darauf haben auch die USA den Beschluss von Sanktionen gegen Russland verkündet – wegen „Herstellung biologischer und chemischer Waffen“. Davon sind 14 russische Einrichtungen und darüber hinaus Privatpersonen betroffen. Die Sanktionen umfassen Export- und Visaeinschränkungen.
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Auswärtiges Amt erklärt Listung deutscher Firmen in USA wegen Nawalny
Eine Sanktionsliste ist es nicht, auf die die USA drei deutsche Unternehmen wegen des Falls Nawalny gesetzt haben. Laut dem Auswärtigen Amt handelt es sich dabei lediglich um Maßnahmen zur Ausfuhrkontrolle.
Nach Angaben des Auswärtigen Amtes werden die USA drei in Deutschland zugelassene Firmen gemäß amerikanischen Gesetzen zur Exportkontrolle auf eine sogenannte Entity List setzen. Man begrüße das koordinierte transatlantische Vorgehen in dieser Angelegenheit, ließ ein Ministeriumssprecher wissen. Allerdings handele es sich nicht um eine Sanktionsliste, sondern um eine US-Maßnahme zur Ausfuhrkontrolle.
Die
Europäische Union verhängte am Dienstag wegen der Festnahme Alexej Nawalnys erstmalig Sanktionen gegen vier russische Staatsbürger nach Maßgabe einer globalen Menschenrechtsregelung. Kurz darauf
haben auch die USA den Beschluss von Sanktionen gegen Russland verkündet – wegen „Herstellung biologischer und chemischer Waffen“. Davon sind 14 russische Einrichtungen und darüber hinaus Privatpersonen betroffen. Die Sanktionen umfassen Export- und Visaeinschränkungen.