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Tierwohlabgabe: Landwirtschaftsministerin stellt Studie zu Nutztierhaltung vor
Tierwohlabgabe: Landwirtschaftsministerin stellt Studie zu Nutztierhaltung vor
In der Studie werden zwei Wege beschrieben, eine artgerechtere Haltung und Schlachtung der Tiere zu finanzieren. Das könnte durch eine neue Verbrauchssteuer
2021-03-02T16:11+0100
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In der Studie werden zwei Wege beschrieben, eine artgerechtere Haltung und Schlachtung der Tiere zu finanzieren. Das könnte durch eine neue Verbrauchssteuer erfolgen oder durch einen höheren Mehrwertsteuersatz auf Tierprodukte. Beides sei machbar und rechtlich überprüft, betonte Klöckner bei der Vorstellung der Studie.Möglich sei die Einführung einer Verbrauchssteuer oder ein höherer Mehrwertsteuersatz auf tierische Produkte. Beide Abgaben seien grundsätzlich machbar und rechtlich geprüft, so Klöckner (CDU). Der einfachere Weg wäre dabei die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes von sieben auf 19 Prozent bei tierischen Lebensmitteln. Eine Verbrauchssteuer dagegen sei zwar möglich, jedoch mit einem hohen Aufwand in der praktischen Umsetzung verbunden.Der Zweck von Maßnahmen dieser Art liegt nicht nur im Tierwohl begründet, sondern dadurch sollen Landwirte auch die entsprechenden Anpassungen finanzieren können. Hier geht es um die Schaffung von mehr Raum für die Tiere, angenehmes Klima, Lichtverhältnisse und passendes Futter. Eine Tierwohlabgabe könnte laut Deutschlandfunk bei 40 Cent pro Kilogramm liegen.
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Tierwohlabgabe: Landwirtschaftsministerin stellt Studie zu Nutztierhaltung vor
Valentin Raskatov
Redakteur und Moderator
Es geht um eine artgerechtere Tierhaltung, Umbaumaßnahmen und entsprechende Mehrabgaben auf Fleischprodukte. Am Dienstag hat Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine Studie vorgestellt, die den Weg zu mehr Tierwohl bereiten soll.
In der Studie werden zwei Wege beschrieben, eine artgerechtere Haltung und Schlachtung der Tiere zu finanzieren. Das könnte durch eine neue Verbrauchssteuer erfolgen oder durch einen höheren Mehrwertsteuersatz auf Tierprodukte. Beides sei machbar und rechtlich überprüft, betonte Klöckner bei der Vorstellung der Studie.
Möglich sei die Einführung einer Verbrauchssteuer oder ein höherer Mehrwertsteuersatz auf tierische Produkte. Beide Abgaben seien grundsätzlich machbar und rechtlich geprüft, so Klöckner (CDU).
Der einfachere Weg wäre dabei die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes von sieben auf 19 Prozent bei tierischen Lebensmitteln. Eine Verbrauchssteuer dagegen sei zwar möglich, jedoch mit einem hohen Aufwand in der praktischen Umsetzung verbunden.
Der Zweck von Maßnahmen dieser Art liegt nicht nur
im Tierwohl begründet, sondern dadurch sollen Landwirte auch die entsprechenden Anpassungen finanzieren können. Hier geht es um die Schaffung von mehr Raum für die Tiere, angenehmes Klima, Lichtverhältnisse und passendes Futter. Eine Tierwohlabgabe könnte laut Deutschlandfunk bei 40 Cent pro Kilogramm liegen.