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Das „Verweilverbot“ in bestimmten Zonen der Düsseldorfer Altstadt und entlang des Rheins ist rechtens, urteilte am Freitag das Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass die Rechte des Bürgers mit der Maßnahme nur „geringfügig eingeschränkt“ werden würden und die Verfügung nur bis zum 14. März gelte. Damit ist das „Verweilverbot“ planmäßig um 15 Uhr in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt bis 1 Uhr nachts sowie samstags und sonntags von 10 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts darf man in der bekannten Düsseldorfer Altstadt und am nahen Rhein nicht länger stehen bleiben, sich setzen oder auf eine Wiese legen. So will man einen Besucheransturm bei schönem Wetter verhindern.
mal sehen, was das Oberverwaltungsgericht Hamm dazu sagt, das schon einmal den MAULKORBZWANG IM FREIEN gekappt hat... der CORONA-STAATSTERROR bricht so oder so zusammen... 100e Verwaltungsgerichte haben ihn durchlöchert, z. B. sind die von Merkel angestrebten totalen VERSAMMLUNGSVERBOTE + AUSGANGSSPERREN aufgehoben, im klartext als STAATSTERROR geächtet... das Merkelterrorregime sollte sich schämen ...
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Prin Zip
na liebe Russen und Weissrussen ? Kämpft für Eure Freiheit, kämpft für westeuropäische Standards der Freiheit :))
Wenige Minuten vor dem Inkrafttreten des „Verweilverbots“ in der Düsseldorfer Altstadt und am Rheinufer wurde der Eilantrag eines Bürgers gegen diese Maßnahme abgelehnt. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts überwiege die Gesundheit der Bevölkerung die privaten Interessen des Antragstellers.
Das „Verweilverbot“ in bestimmten Zonen der Düsseldorfer Altstadt und entlang des Rheins ist rechtens, urteilte am Freitag das Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass die Rechte des Bürgers mit der Maßnahme nur „geringfügig eingeschränkt“ werden würden und die Verfügung nur bis zum 14. März gelte.
Damit ist das „Verweilverbot“ planmäßig um 15 Uhr in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt bis 1 Uhr nachts sowie samstags und sonntags von 10 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts darf man in der bekannten Düsseldorfer Altstadt und am nahen Rhein nicht länger stehen bleiben, sich setzen oder auf eine Wiese legen. So will man einen Besucheransturm bei schönem Wetter verhindern.
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