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Haftstrafen gegen Mitglieder des „Jungsturms“ aus Thüringen
Haftstrafen gegen Mitglieder des „Jungsturms“ aus Thüringen
Im Prozess gegen eine Gruppierung namens „Jungsturm“ aus dem Umfeld des Fußballclubs Rot-Weiß Erfurt sind drei der vier Angeklagten zu Haftstrafen verurteilt... 25.02.2021, SNA
Was die Mitglieder verbinde, sei ihre Faszination für Gewalt und ihre rechtsextreme Gesinnung, sagte der Vorsitzende Richter der Kammer bei der Urteilsbegründung. Letztere spiele aber für das Urteil keine Rolle. Dies sei weder ein Verfahren gegen Fußballfans noch gegen Rechte gewesen.Die Kammer verurteilte drei der vier Angeklagten wegen Mitgliedschaft in der Gruppierung sowie wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und vier Monaten beziehungsweise zwei Jahren und sechs Monaten. Beim vierten Angeklagten wurde Jugendstrafrecht angewandt. Er erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung.Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier 21 bis 29 Jahre alten Männer sich zu Schlägereien mit anderen Hooligan-Gruppen trafen und Fans des FC Carl Zeiss Jena überfielen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Prozess gegen eine Gruppierung namens „Jungsturm“ aus dem Umfeld des Fußballclubs Rot-Weiß Erfurt sind drei der vier Angeklagten zu Haftstrafen verurteilt worden. Der Deutschen Presse-Agentur zufolge stufte die Staatsschutzkammer des Landgerichts Gera die Gruppe in ihrem am Donnerstag verkündeten Urteil als kriminelle Vereinigung ein.
Was die Mitglieder verbinde, sei ihre Faszination für Gewalt und ihre rechtsextreme Gesinnung, sagte der Vorsitzende Richter der Kammer bei der Urteilsbegründung. Letztere spiele aber für das Urteil keine Rolle. Dies sei weder ein Verfahren gegen Fußballfans noch gegen Rechte gewesen.
Die Kammer verurteilte drei der vier Angeklagten wegen Mitgliedschaft in der Gruppierung sowie wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und vier Monaten beziehungsweise zwei Jahren und sechs Monaten. Beim vierten Angeklagten wurde Jugendstrafrecht angewandt. Er erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier 21 bis 29 Jahre alten Männer sich zu Schlägereien mit anderen Hooligan-Gruppen trafen und Fans des FC Carl Zeiss Jena überfielen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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