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Agententätigkeit für Russland vorgeworfen: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Deutschen
Agententätigkeit für Russland vorgeworfen: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Deutschen
In dem Schreiben heißt es unter anderem, dass die Bundesanwaltschaft am 12. Februar 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen
In dem Schreiben heißt es unter anderem, dass die Bundesanwaltschaft am 12. Februar 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen den deutschen Staatsangehörigen Jens F. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit erhoben hatte. Demnach soll er für ein Unternehmen tätig gewesen sein, das in der Vergangenheit wiederholt vom Deutschen Bundestag beauftragt worden war.Laut der Anklage soll der Angeschuldigte im Jahre 2017 Informationen über die Liegenschaften des Deutschen Bundestages an russische Nachrichtendienste weitergegeben haben. Einen Datenträger mit den entsprechenden PDF-Dateien soll er angeblich an einen Mitarbeiter in der russischen Botschaft übersandt haben, der mutmaßlich für den russischen Militärgeheimdienst GRU tätig ist.
3 1/2 Jahre um so eine dünne Story auszubrüten? Gerade so als fänden sich die Grundrisse nicht in jedem Stadtplan, als würde nicht ein Blick auf den Fluchtwegeplan genügen, als stünde die besagte Datei nicht jedem Mitarbeiter in der Bundestagsverwaltung und jedem Praktikanten in den Abgeordnetenbüros eh zur Verfügung. Was für ein durchschaubares Märchen!
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Henry Manolo
Warum interessiert sich der russische Geheimdienst für die Grundrisspläne des Bundestags? Es sollte dringend geprüft werden, ob es Hinweise zu geplanten Terroranschlägen oder Militäroperationen der russischen Dienste gibt.
Der Generalbundesanwalt Deutschlands hat Anklage gegen einen deutschen Bürger wegen Verdachts auf geheimdienstliche Agententätigkeit erhoben. Das geht aus einer entsprechenden Pressemitteilung hervor.
In dem Schreiben heißt es unter anderem, dass die Bundesanwaltschaft am 12. Februar 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen den deutschen Staatsangehörigen Jens F. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit erhoben hatte.
Demnach soll er für ein Unternehmen tätig gewesen sein, das in der Vergangenheit wiederholt vom Deutschen Bundestag beauftragt worden war.
„Gegenstand der jeweiligen Aufträge war die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Geräten in den durch den Bundestag genutzten Liegenschaften. Vor diesem Hintergrund hatte der Angeschuldigte Zugriff auf PDF-Dateien mit den Grundrissen der vorgenannten Liegenschaften“, so in der Pressemitteilung.
Laut der Anklage soll der Angeschuldigte im Jahre 2017 Informationen über die Liegenschaften des Deutschen Bundestages an russische Nachrichtendienste weitergegeben haben. Einen Datenträger mit den entsprechenden PDF-Dateien soll er angeblich an einen Mitarbeiter in der russischen Botschaft übersandt haben, der mutmaßlich für den russischen Militärgeheimdienst GRU tätig ist.
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