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Da die Verhandlung unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, finden sich Details nur in der Anklage. Demnach hat sich der Mann nach einem Kontakt über eine sadomasochistisch geprägte WhatsApp-Gruppe 2019 mit einer damals 13-Jährigen zu einem Treffen verabredet. Dabei wusste er um das Alter des Mädchens aus Leipzig. Dort traf der Mann das Kind, das er zunächst einvernehmlich gefesselt und dann gegen dessen Willen sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen haben soll. Nachdem das Mädchen Sex abgelehnt hatte, so die Anklage, soll er es von den Handschellen befreit und nach Hause gehen lassen haben.Überdies sah es die Jugendschutzkammer als erwiesen an, dass er in zwei Fällen kinderpornografische Inhalte in diese WhatsApp-Gruppe eingestellt habe (Az. 3 KLs 330 Js 6321/20 jug.).Die Verteidigung plädierte für eine Strafe von wenig über drei Jahren. Die Staatsanwaltschaft schlug drei Jahre und neun Monate vor.
Das Landgericht Heidelberg hat am Mittwoch einen 38-jährigen Mann aus Leimen (Rhein-Neckar-Kreis) wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.
Da die Verhandlung unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, finden sich Details nur in der Anklage.
Demnach hat sich der Mann nach einem Kontakt über eine sadomasochistisch geprägte WhatsApp-Gruppe 2019 mit einer damals 13-Jährigen zu einem Treffen verabredet. Dabei wusste er um das Alter des Mädchens aus Leipzig. Dort traf der Mann das Kind, das er zunächst einvernehmlich gefesselt und dann gegen dessen Willen sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen haben soll. Nachdem das Mädchen Sex abgelehnt hatte, so die Anklage, soll er es von den Handschellen befreit und nach Hause gehen lassen haben.
Überdies sah es die Jugendschutzkammer als erwiesen an, dass er in zwei Fällen kinderpornografische Inhalte in diese WhatsApp-Gruppe eingestellt habe (Az. 3 KLs 330 Js 6321/20 jug.).
Die Verteidigung plädierte für eine Strafe von wenig über drei Jahren. Die Staatsanwaltschaft schlug drei Jahre und neun Monate vor.
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