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Deutschlands neue Einreiseregeln: Bundesregierung weist Kritik der EU zurück
Deutschlands neue Einreiseregeln: Bundesregierung weist Kritik der EU zurück
Die Bundesregierung weist die Vorwürfe der EU-Kommission zu den verschärften Regeln für Einreisende aus Tschechien, der Slowakei und Tirol entschieden zurück... 23.02.2021, SNA
Roth reagierte so auf einen kurz zuvor bekanntgewordenen Beschwerdebrief der EU-Kommission. Darin heißt es unter anderem: „Wir glauben, dass das nachvollziehbare Ziel Deutschlands – der Schutz der öffentlichen Gesundheit in einer Pandemie – durch weniger restriktive Maßnahmen erreicht werden könnte.“ Mehrere Vorgaben seien unverhältnismäßig oder unbegründet.Die EU-Kommission erwartet nun innerhalb von zehn Werktagen eine Antwort auf das Schreiben. Theoretisch könnte sie ein Rechtsverfahren gegen Deutschland einleiten, dies gilt wegen der andauernden Pandemie aber als unwahrscheinlich.Das an die Bundesländer Bayern und Sachsen grenzende Tschechien, das an Bayern grenzende österreichische Bundesland Tirol sowie die Slowakei gelten in Deutschland seit dem 14. Februar als Gebiete mit besonders gefährlichen Virusmutationen. Die Einreise von dort ist somit bis auf wenige Ausnahmen verboten.Wie Roth betonte, sei die Entscheidung dazu der Bundesregierung sehr schwer gefallen. „Aber wir stehen in der Verpflichtung, gegenüber einer Virusmutation so aufzutreten, dass der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität genießt“, sagte er.Das Schengener Abkommen soll eigentlich gewährleisten, dass die gemeinsamen Binnengrenzen von Mitgliedsstaaten an jeder Stelle ohne Personenkontrolle überschritten werden dürfen. In besonderen Gefahrenlagen sind allerdings Ausnahmen möglich.
Die Bundesregierung weist die Vorwürfe der EU-Kommission zu den verschärften Regeln für Einreisende aus Tschechien, der Slowakei und Tirol entschieden zurück. Am Rande einer Videoschalte mit EU-Kollegen sagte EU-Staatsminister Michael Roth am Dienstag, was man getan habe, stehe im Einklang mit dem Schengener Übereinkommen.
Roth reagierte so auf einen kurz zuvor bekanntgewordenen Beschwerdebrief der EU-Kommission. Darin heißt es unter anderem: „Wir glauben, dass das nachvollziehbare Ziel Deutschlands – der Schutz der öffentlichen Gesundheit in einer Pandemie – durch weniger restriktive Maßnahmen erreicht werden könnte.“ Mehrere Vorgaben seien unverhältnismäßig oder unbegründet.
Die EU-Kommission erwartet nun innerhalb von zehn Werktagen eine Antwort auf das Schreiben. Theoretisch könnte sie ein Rechtsverfahren gegen Deutschland einleiten, dies gilt wegen der andauernden Pandemie aber als unwahrscheinlich.
Das an die Bundesländer Bayern und Sachsen grenzende Tschechien, das an Bayern grenzende österreichische Bundesland Tirol sowie die Slowakei gelten in Deutschland seit dem 14. Februar als Gebiete mit besonders gefährlichen Virusmutationen. Die Einreise von dort ist somit bis auf wenige Ausnahmen verboten.
Wie Roth betonte, sei die Entscheidung dazu der Bundesregierung sehr schwer gefallen. „Aber wir stehen in der Verpflichtung, gegenüber einer Virusmutation so aufzutreten, dass der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität genießt“, sagte er.
Das Schengener Abkommen soll eigentlich gewährleisten, dass die gemeinsamen Binnengrenzen von Mitgliedsstaaten an jeder Stelle ohne Personenkontrolle überschritten werden dürfen. In besonderen Gefahrenlagen sind allerdings Ausnahmen möglich.
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