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Beihilfe zum Mord: Vernehmung von Ex-KZ-Wächter auf März angesetzt
Beihilfe zum Mord: Vernehmung von Ex-KZ-Wächter auf März angesetzt
In den USA, wo er seit 1959 lebte, hatte Friedrich Karl B. gestanden, als Wachmann in einem Konzentrationslager nahe Meppen gedient zu haben. Für eine... 22.02.2021, SNA
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Der 95-jährige Deutsche wurde am Wochenende aus den USA nach Deutschland ausgewiesen und kam laut DPA am Samstag mit einem Ambulanzflugzeug in Frankfurt an. Nach seiner Ankunft erklärte er, grundsätzlich dazu bereit zu sein, Fragen der Strafverfolger zu beantworten. Seitdem ist er auf freiem Fuß. Im kommenden März will die Generalstaatsanwaltschaft Celle den ehemaligen KZ-Wächter Friedrich Karl B. vernehmen. Ihm wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen.Der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Bernd Kolkmeier, sagte am Montag laut DPA, der 95-Jährige habe zunächst Zeit, einen Anwalt zu benennen. Dann müsse der Anwalt sich in die Akten einarbeiten. Das dauere ein bisschen, man strebe März für die Befragung an.Die Vergangenheit des Deutschen, der seit 1959 in den USA lebte, war jahrzehntelang unbekannt. Nach Angaben der amerikanischen Strafverfolger hatte B. gestanden, als Wachmann in einem Außenlager des Hamburger Konzentrationslagers Neuengamme nahe dem niedersächsischen Meppen (auf dem Titelbild - Anm. d. Red.) Gefangene bewacht zu haben. Ein US-Richter ordnete seine Abschiebung an.Die deutsche Justiz ermittelte zunächst im Jahr 2020 gegen B., stellte das Verfahren aber mangels hinreichenden Tatverdachts Ende des Jahres ein. „Die eingeräumte Bewachung von Gefangenen in einem Konzentrationslager, das nicht der systematischen Tötung der Gefangenen diente, reicht als solche für einen Tatnachweis nicht aus“, hieß es zur Begründung laut DPA.Jetzt hat die Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder aufgenommen. „Wir wollen alles ausschöpfen, um den Sachverhalt aufzuklären“, sagte Kolkmeier. Jedoch ist weiter unklar, ob es zu einer Anklage und einem Prozess kommt. „Wir werden das weitere Vorgehen abhängig machen von dem Inhalt der Vernehmung“, so der Sprecher.
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Beihilfe zum Mord: Vernehmung von Ex-KZ-Wächter auf März angesetzt
In den USA, wo er seit 1959 lebte, hatte Friedrich Karl B. gestanden, als Wachmann in einem Konzentrationslager nahe Meppen gedient zu haben. Für eine Verurteilung reichte das Geständnis damals nicht. Jetzt ist der ehemalige KZ-Wächter in Deutschland angekommen, die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt wieder.
Der 95-jährige Deutsche wurde am Wochenende aus den USA nach Deutschland ausgewiesen und kam laut DPA am Samstag mit einem Ambulanzflugzeug in Frankfurt an. Nach seiner Ankunft erklärte er, grundsätzlich dazu bereit zu sein, Fragen der
Strafverfolger zu beantworten. Seitdem ist er auf freiem Fuß. Im kommenden März will die Generalstaatsanwaltschaft Celle den ehemaligen
KZ-Wächter Friedrich Karl B. vernehmen. Ihm wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen.
Der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Bernd Kolkmeier, sagte am Montag laut DPA, der 95-Jährige habe zunächst Zeit, einen Anwalt zu benennen. Dann müsse der Anwalt sich in die Akten einarbeiten. Das dauere ein bisschen, man strebe März für die Befragung an.
Die Vergangenheit des Deutschen, der seit 1959 in den USA lebte, war jahrzehntelang unbekannt. Nach Angaben der amerikanischen Strafverfolger hatte B. gestanden, als Wachmann in einem Außenlager des Hamburger Konzentrationslagers Neuengamme nahe dem niedersächsischen Meppen (auf dem Titelbild - Anm. d. Red.) Gefangene bewacht zu haben. Ein US-Richter ordnete seine Abschiebung an.
Die deutsche Justiz ermittelte zunächst im Jahr 2020 gegen B., stellte das Verfahren aber mangels hinreichenden Tatverdachts Ende des Jahres ein. „Die eingeräumte Bewachung von Gefangenen in einem Konzentrationslager, das nicht der systematischen Tötung der Gefangenen diente, reicht als solche für einen Tatnachweis nicht aus“, hieß es zur Begründung laut DPA.
Jetzt hat die Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder aufgenommen. „Wir wollen alles ausschöpfen, um den Sachverhalt aufzuklären“, sagte Kolkmeier. Jedoch ist weiter unklar, ob es zu einer Anklage und einem Prozess kommt. „Wir werden das weitere Vorgehen abhängig machen von dem Inhalt der Vernehmung“, so der Sprecher.