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Baden-Württemberg: „Waldläufer von Oppenau“ zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt
Baden-Württemberg: „Waldläufer von Oppenau“ zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt
Im Prozess um seine spektakuläre Flucht mit gestohlenen Polizeiwaffen im Schwarzwald ist der „Waldläufer von Oppenau“ zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden.
2021-02-19T14:18+0100
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2021-02-19T15:09+0100
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Demnach hat die Verteidigung lediglich eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren für R. gefordert. Sie stufte den Tatvorwurf der Geiselnahme als nicht erfüllt ein. Ein Gutachter habe dem Beschuldigten in dem Verfahren eine kombinierte Persönlichkeitsstörung attestiert, ihn aber nur zum Teil als vermindert schuldfähig angesehen. R. hat in dem Verfahren eingestanden, dass er in einer unüberlegten Aktion die Polizisten entwaffnet habe, da er Angst gehabt hätte, verhaftet zu werden und erneut ins Gefängnis zu kommen. Jedoch habe er nie jemanden mit den gestohlenen Waffen verletzen wollen.Der damals 31 Jahre alte Angeklagte hatte am 12. Juli 2020 bei der Kontrolle einer von ihm illegal bewohnten Waldhütte im Schwarzwald vier Polizisten entwaffnet und war mit deren Dienstwaffen in den Wald geflüchtet. Die Polizei suchte mit einem Großaufgebot nach ihm. Erst fünf Tage später konnte der Mann in einem Gebüsch nahe Oppenau festgenommen werden. Der mehrfach vorbestrafte R. verletzte dabei einen SEK-Beamten mit einem Beil am Fuß.
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Baden-Württemberg: „Waldläufer von Oppenau“ zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt
14:18 19.02.2021 (aktualisiert: 15:09 19.02.2021) Natalia Shelgunova
Leitende Redakteurin
Das Landgericht Offenburg hat am Freitag Yves R., dessen mehrere Tage andauernde Flucht im Raum Oppenau im Juli 2020 für mediale Aufmerksamkeit gesorgt hatte, zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Unter anderem habe sich Yves R. der Geiselnahme schuldig gemacht. Das folgt aus dem entsprechenden Gerichtsbeschluss.
Demnach hat die Verteidigung lediglich eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren
für R. gefordert. Sie stufte den Tatvorwurf der Geiselnahme als nicht erfüllt ein. Ein Gutachter habe dem Beschuldigten in dem Verfahren eine kombinierte Persönlichkeitsstörung attestiert, ihn aber nur zum Teil als vermindert schuldfähig angesehen.
R. hat in dem Verfahren eingestanden, dass er in einer unüberlegten Aktion die Polizisten entwaffnet habe, da er Angst gehabt hätte, verhaftet zu werden und erneut ins Gefängnis zu kommen. Jedoch habe er nie jemanden mit den gestohlenen Waffen verletzen wollen.
Der damals 31 Jahre alte Angeklagte hatte am 12. Juli 2020 bei der Kontrolle einer von ihm illegal bewohnten Waldhütte im Schwarzwald vier Polizisten entwaffnet und war mit deren Dienstwaffen in den Wald geflüchtet. Die Polizei suchte mit einem Großaufgebot nach ihm. Erst fünf Tage später konnte der Mann in einem Gebüsch nahe Oppenau festgenommen werden. Der mehrfach vorbestrafte R. verletzte dabei einen SEK-Beamten mit einem Beil am Fuß.