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Einführung der Corona-Geldstrafe – wie oft werden „Corona-Sünder“ in der Schweiz bestraft?
Einführung der Corona-Geldstrafe – wie oft werden „Corona-Sünder“ in der Schweiz bestraft?
Seit Anfang Februar können die sogenannten „Corona-Sünder“ in der Schweiz mit einer Geldstrafe rechnen. Nun werden Menschen, die keine Maske tragen, ihre... 15.02.2021, SNA
Anfang Februar hatte der Bundesrat entschlossen, für die Nichteinhaltung der aktuellen Corona-Maßnahmen eine Geldstrafe zu verhängen. Die sogenannten „Corona-Sünder“ können folglich seit dem 1. Februar von der Polizei bestraft werden. Erste Umfrageergebnisse von Schweizer Medien wie der „Sonntagszeitung“ und der „NZZ am Sonntag“ ermöglichen nun eine Bilanz der tatsächlich verhängten Strafen. Meist große Ansammlungen betroffenSo berichtet die Kantonspolizei Zürich in der ersten Februarwoche, um die 100 Bußen verteilt zu haben, während es im Kanton Bern nur 34 waren. Im Kanton Waadt wurden bis zum 10. Februar 106 Menschen bestraft. Der Polizei zufolge war die häufigste Straftat die Ansammlung von größeren Gruppen. Die „Sonntagszeitung“ schreibt von einem Treffen mit über 20 Personen bei einer Geburtstagsfeier einer 34-jährigen St. Gallerin. Insgesamt mussten die Gastgeberin und Gäste der Party 2300 Franken (2130 Euro) bezahlen. Auch in Zürich werden des Öfteren Gruppen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestraft. Vor ungefähr einer Woche musste beispielsweise die Polizei in Winterthur immer wieder größere Gruppen rund um den Bahnhof auflösen. Der Kanton Appenzell Innerrhoden verzeichnete gar keine Fälle von Bußen. Anders in den Kantonen Thurgau, Genf und Wallis, in denen durchschnittlich 30 bis 40 Bußen ausgesprochen wurden.
Seit Anfang Februar können die sogenannten „Corona-Sünder“ in der Schweiz mit einer Geldstrafe rechnen. Nun werden Menschen, die keine Maske tragen, ihre Isolationspflicht verweigern oder verbotene Veranstaltungen organisieren, zur Kasse gebeten. In ersten Umfragen zeigt sich nun, wo und wie streng die Polizei dies umsetzt.
Anfang Februar hatte der Bundesrat entschlossen, für die Nichteinhaltung der aktuellen Corona-Maßnahmen eine Geldstrafe zu verhängen. Die sogenannten „Corona-Sünder“ können folglich seit dem 1. Februar von der Polizei bestraft werden. Erste Umfrageergebnisse von Schweizer Medien wie der „Sonntagszeitung“ und der „NZZ am Sonntag“ ermöglichen nun eine Bilanz der tatsächlich verhängten Strafen.
Meist große Ansammlungen betroffen
So berichtet die Kantonspolizei Zürich in der ersten Februarwoche, um die 100 Bußen verteilt zu haben, während es im Kanton Bern nur 34 waren. Im Kanton Waadt wurden bis zum 10. Februar 106 Menschen bestraft.
Der Polizei zufolge war die häufigste Straftat die Ansammlung von größeren Gruppen. Die „Sonntagszeitung“ schreibt von einem Treffen mit über 20 Personen bei einer Geburtstagsfeier einer 34-jährigen St. Gallerin. Insgesamt mussten die Gastgeberin und Gäste der Party 2300 Franken (2130 Euro) bezahlen. Auch in Zürich werden des Öfteren Gruppen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestraft. Vor ungefähr einer Woche musste beispielsweise die Polizei in Winterthur immer wieder größere Gruppen rund um den Bahnhof auflösen.
Der Kanton Appenzell Innerrhoden verzeichnete gar keine Fälle von Bußen. Anders in den Kantonen Thurgau, Genf und Wallis, in denen durchschnittlich 30 bis 40 Bußen ausgesprochen wurden.
Geldstrafen für Corona-Sünder in der Schweiz
Die Geldstrafen befinden sich je nach Verstoß in einem Bereich zwischen 50 und 10.000 Franken. Für sogenannte Maskenmuffel liegt der Betrag zwischen 50 und 200 Franken (46 bis 184 Euro). Die Höhe der Strafe wächst jedoch, wenn sich die Person nicht an die Quarantäne- und Isolationsmaßnahmen hält. Das Schweizer Epidemiengesetz schreibt vor, dass ein Verstoß bei fahrlässigem Verhalten mit bis zu 5000 und bei vorsätzlichem Verhalten mit bis zu 10.000 Franken (4620 bis 9241 Euro) bestraft werden kann.
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