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Minderwertige Brustimplantate zertifiziert: TÜV Rheinland zu Schadenersatz verurteilt
Minderwertige Brustimplantate zertifiziert: TÜV Rheinland zu Schadenersatz verurteilt
Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat das Berufungsgericht im französischen Aix-en-Provence ein wegweisendes Urteil gefällt. Demnach ist der TÜV... 11.02.2021, SNA
Das Berufungsgericht hat mit seinem am Donnerstag ergangenen Urteil die vorangegangenen Entscheidungen des Hadelsgerichts von Toulon bestätigt, berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Bei der Zertifizierung der Produktion des Herstellers „Poly Implant Prothese“ (PIP) habe der TÜV Rheinland seine Pflichten verletzt. Jahrelang hatte der inzwischen insolvente Hersteller billiges Industriesilikon für seine Implantate verwendet. Die Folge: Die Silikonkissen rissen vielfach, das Gel sickerte heraus. Schätzungen zufolge wurden die minderwertigen Implantate bei Hunderttausenden Frauen eingesetzt. Die Klägerinnen werfen TÜV Rheinland Schlampigkeit bei der Zertifizierung vor.Bereits 2017 hatte das Handelsgericht Toulon den TÜV Rheinland zur Zahlung von rund 60 Millionen Euro Schadenersatz an etwa 20.000 Klägerinnen verurteilt. Im Berufungsverfahren erklärte das Gericht zwar 6205 Klagen für unzulässig, weil nicht klar nachgewiesen werden konnte, dass die Betroffenen das vom TÜV Rheinland zertifizierte Modell trugen. 13.456 Klägerinnen sprach das Gericht hingegen Schadenersatz zu.„Es ist ein entscheidender Sieg nach zehn Jahren juristischem Kampf im Dienste der Opfer“, hieß es in einer Mitteilung des Opferverbands PIPA World. Der TÜV Rheinland sieht sich jedoch nicht in der Verantwortung. Er habe stets verantwortungsvoll und im Einklang mit allen geltenden Vorschriften gearbeitet, hieß es in einer Mitteilung des TÜV. In mehreren weiteren Verfahren, die gegen TÜV Rheinland in Frankreich laufen, stehen die Urteile noch aus.
Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat das Berufungsgericht im französischen Aix-en-Provence ein wegweisendes Urteil gefällt. Demnach ist der TÜV Rheinland, der die Produktion zertifiziert hatte, haftbar, und muss Schadenersatz im Millionenhöhe zahlen.
Das Berufungsgericht hat mit seinem am Donnerstag ergangenen Urteil die vorangegangenen Entscheidungen des Hadelsgerichts von Toulon bestätigt, berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Bei der Zertifizierung der Produktion des Herstellers „Poly Implant Prothese“ (PIP) habe der TÜV Rheinland seine Pflichten verletzt. Jahrelang hatte der inzwischen insolvente Hersteller billiges Industriesilikon für seine Implantate verwendet. Die Folge: Die Silikonkissen rissen vielfach, das Gel sickerte heraus. Schätzungen zufolge wurden die minderwertigen Implantate bei Hunderttausenden Frauen eingesetzt. Die Klägerinnen werfen TÜV Rheinland Schlampigkeit bei der Zertifizierung vor.
Bereits 2017 hatte das Handelsgericht Toulon den TÜV Rheinland zur Zahlung von rund 60 Millionen Euro Schadenersatz an etwa 20.000 Klägerinnen verurteilt. Im Berufungsverfahren erklärte das Gericht zwar 6205 Klagen für unzulässig, weil nicht klar nachgewiesen werden konnte, dass die Betroffenen das vom TÜV Rheinland zertifizierte Modell trugen. 13.456 Klägerinnen sprach das Gericht hingegen Schadenersatz zu.
„Es ist ein entscheidender Sieg nach zehn Jahren juristischem Kampf im Dienste der Opfer“, hieß es in einer Mitteilung des Opferverbands PIPA World. Der TÜV Rheinland sieht sich jedoch nicht in der Verantwortung. Er habe stets verantwortungsvoll und im Einklang mit allen geltenden Vorschriften gearbeitet, hieß es in einer Mitteilung des TÜV. In mehreren weiteren Verfahren, die gegen TÜV Rheinland in Frankreich laufen, stehen die Urteile noch aus.
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