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Juristische Konsequenzen nach Falschbehauptung: Überlingen fordert Unterlassungserklärung von Weidel
Juristische Konsequenzen nach Falschbehauptung: Überlingen fordert Unterlassungserklärung von Weidel
Nach einer offenkundigen Falschbehauptung von Alice Weidel (AfD) bei einer Rede in Schwäbisch Gmünd fordert die Stadt Überlingen eine Unterlassungserklärung... 10.02.2021, SNA
Der Streit zwischen der baden-württembergischen Stadt Überlingen und der AfD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Alice Weidel, geht laut Medien in die nächste Runde. Ende Januar soll die Politikerin bei einer Rede in Schwäbisch Gmünd behauptet haben, das städtische Ordnungsamt provoziere Verstöße gegen die Maskenpflicht, um hinterher abzukassieren. Als vermeintlichen Beleg führte Weidel einen Vorfall in einer Bäckerei an, wo ein Mitarbeiter des Ordnungsamts angeblich ohne Mund-Nasen-Bedeckung eingekauft hat. Weil die Verkäuferin ihn trotzdem bedient habe, sei sie anschließend mit einem Bußgeld von 2500 Euro belegt worden.Die Stadt Überlingen wies die Darstellung zurück. Der Stadtverwaltung sei kein solcher Vorgang bekannt. Außerdem liege die Höchststrafe für das Nichttragen einer Maske bei 250 Euro, und bestraft würde in dem Falle nicht die Bäckereiverkäuferin, sondern der Kunde, der keine Maske trage.Bereits am Donnerstag vergangener Woche hatte sich Weidel telefonisch beim Leiter des Ordnungsamts für ihre Falschbehauptung entschuldigt. Kurz vor ihrer Rede in Schwäbisch Gmünd sei sie durch einen Bürger aus Überlinger über den vermeintlichen Vorfall informiert worden, so die AfD-Fraktionsvorsitzende. Weidels Entschuldigung ist der Stadt Überlingen offenbar nicht genug. „Wir werden nach einer anwaltlichen Beratung trotz dieser schriftlichen Entschuldigung von Frau Dr. Weidel eine Unterlassungserklärung einfordern“, sagte Überlingens Oberbürgermeister Jan Zeitler (SPD) der „Badischen Zeitung“. Er vermisse zudem „eine eindeutige Distanzierung vom eigentlichen Inhalt ihrer Behauptung gegen das Überlinger Ordnungsamt“.
Nach einer offenkundigen Falschbehauptung von Alice Weidel (AfD) bei einer Rede in Schwäbisch Gmünd fordert die Stadt Überlingen eine Unterlassungserklärung. Zuvor hatte sich die Politikerin telefonisch und in einer schriftlichen Stellungnahme für ihre Aussagen über das Überlinger Ordnungsamt entschuldigt.
Der Streit zwischen der baden-württembergischen Stadt Überlingen und der AfD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Alice Weidel, geht laut Medien in die nächste Runde. Ende Januar soll die Politikerin bei einer Rede in Schwäbisch Gmünd behauptet haben, das städtische Ordnungsamt provoziere Verstöße gegen die Maskenpflicht, um hinterher abzukassieren. Als vermeintlichen Beleg führte Weidel einen Vorfall in einer Bäckerei an, wo ein Mitarbeiter des Ordnungsamts angeblich ohne Mund-Nasen-Bedeckung eingekauft hat. Weil die Verkäuferin ihn trotzdem bedient habe, sei sie anschließend mit einem Bußgeld von 2500 Euro belegt worden.
Die Stadt Überlingen wies die Darstellung zurück. Der Stadtverwaltung sei kein solcher Vorgang bekannt. Außerdem liege die Höchststrafe für das Nichttragen einer Maske bei 250 Euro, und bestraft würde in dem Falle nicht die Bäckereiverkäuferin, sondern der Kunde, der keine Maske trage.
Bereits am Donnerstag vergangener Woche hatte sich Weidel telefonisch beim Leiter des Ordnungsamts für ihre Falschbehauptung entschuldigt. Kurz vor ihrer Rede in Schwäbisch Gmünd sei sie durch einen Bürger aus Überlinger über den vermeintlichen Vorfall informiert worden, so die AfD-Fraktionsvorsitzende.
"Fälschlicherweise habe ich diese Angelegenheit nicht verifiziert. Das bedaure ich sehr und ich entschuldige mich daher bei den Mitarbeitern des Ordnungsamtes Überlingen. Das hätte mir nicht passieren dürfen", hieß es in ihrer schriftlichen Stellungnahme.
Weidels Entschuldigung ist der Stadt Überlingen offenbar nicht genug. „Wir werden nach einer anwaltlichen Beratung trotz dieser schriftlichen Entschuldigung von Frau Dr. Weidel eine Unterlassungserklärung einfordern“, sagte Überlingens Oberbürgermeister Jan Zeitler (SPD) der „Badischen Zeitung“. Er vermisse zudem „eine eindeutige Distanzierung vom eigentlichen Inhalt ihrer Behauptung gegen das Überlinger Ordnungsamt“.
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