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Vorgetäuschter Tod auf Ostsee: Milde Strafe für geplanten Versicherungsbetrug
Vorgetäuschter Tod auf Ostsee: Milde Strafe für geplanten Versicherungsbetrug
Im Prozess um einen vorgetäuschten Tod hat ein Landgericht ein Ehepaar wegen des versuchten Versicherungsbetrugs in einem Fall schuldig gesprochen.
2021-02-10T19:04+0100
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Wie die Deutsche Presse-Agentur meldet, wurde der 53-jährige Mann zu einem Jahr und neun Monaten und seine Frau zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Ehepaar war angeklagt, im Oktober 2019 den Tod des Mannes vorgetäuscht zu haben, um von insgesamt 14 Risiko-Lebens- und Unfallversicherungen 4,1 Millionen Euro zu kassieren. Dazu hatte der Mann einen Motorboot-Unfall und seinen Tod durch Ertrinken in der Ostsee vorgetäuscht und sich anschließend sieben Monate lang bei seiner Mutter in Niedersachsen versteckt. Drei Tage nach seinem angeblichen Verschwinden gab seine Frau eine Vermisstenanzeige auf. Doch der Plan ging nicht auf. Zur Auszahlung kam es nicht. Das Paar und die ebenfalls angeklagte Mutter des Mannes flogen vorher auf.
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Vorgetäuschter Tod auf Ostsee: Milde Strafe für geplanten Versicherungsbetrug
19:04 10.02.2021 (aktualisiert: 08:18 11.02.2021) Olga Alexandrowa
Redakteurin
Im Prozess um einen vorgetäuschten Tod auf der Ostsee hat das Kieler Landgericht am Mittwoch ein Ehepaar aus Kiel wegen des versuchten Versicherungsbetrugs in einem Fall schuldig gesprochen und Bewährungsstrafen verhängt.
Wie die Deutsche Presse-Agentur meldet, wurde der 53-jährige Mann zu einem Jahr und neun Monaten und seine Frau zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Das Ehepaar war angeklagt, im Oktober 2019 den Tod des Mannes vorgetäuscht zu haben, um von insgesamt 14 Risiko-Lebens- und Unfallversicherungen 4,1 Millionen Euro zu kassieren.
Dazu hatte der Mann einen Motorboot-Unfall und seinen Tod durch Ertrinken in der Ostsee vorgetäuscht und sich anschließend sieben Monate lang bei seiner Mutter in Niedersachsen versteckt. Drei Tage nach seinem angeblichen Verschwinden gab seine Frau eine Vermisstenanzeige auf. Doch der Plan ging nicht auf. Zur Auszahlung kam es nicht. Das Paar und die ebenfalls angeklagte Mutter des Mannes flogen vorher auf.