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Bund und Länder beschließen Lockdown-Verlängerung bis 7. März – und Lockerungen für Friseursalons
Bund und Länder beschließen Lockdown-Verlängerung bis 7. März – und Lockerungen für Friseursalons
Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderregierungschefs am Mittwoch bei ihrer Videokonferenz vereinbart, wie aus ihrem Beschlusspapier
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Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderregierungschefs am Mittwoch bei ihrer Videokonferenz vereinbart, wie aus ihrem Beschlusspapier hervorgeht. Die Lockerung für die Friseurbetriebe wurde mit der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene begründet. Bund und Länder verweisen in ihrem Beschluss auf die sich besonders schnell ausbreitenden Virusmutationen. Diese erforderten erhebliche zusätzliche Anstrengungen, um die Infektionszahlen wieder zu senken. „Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden.“ Auch die bestehenden anderen Beschlüsse wie etwa die Schließung eines Großteils des Einzelhandels, von Restaurants, Kneipen, Museen und Theatern sollen weiter gültig bleiben.Einen nächsten größeren Öffnungsschritt soll es erst bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner geben. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.Schulöffnungen nach Ermessen der BundesländerZu Schulen und Kitas stellt der Beschluss fest, dass dieser Bereich als erster schrittweise wieder geöffnet und von jedem einzelnen Bundesland selbst geregelt werden solle. „Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung.“Mehr Sicherheit in Klassenzimmern und Kitas sollen vermehrte Schnelltests bringen. Außerdem wurden die Gesundheitsminister beauftragt zu prüfen, ob Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher früher als bislang vorgesehen geimpft werden können. Merkel habe darauf hingewiesen, dass gerade Erzieher keine Möglichkeit hätten, die notwendigen Abstände einzuhalten, hieß es aus Teilnehmerkreisen.
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Bund und Länder beschließen Lockdown-Verlängerung bis 7. März – und Lockerungen für Friseursalons
19:45 10.02.2021 (aktualisiert: 20:15 10.02.2021) Maksim Kanakow
Leitender Redakteur
Der bis Mitte Februar befristete Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland soll weitgehend bis zum 7. März verlängert werden. Friseurbetriebe können bei strikter Einhaltung von Hygiene-Auflagen ungeachtet der Lockdown-Verlängerung jedoch am 1. März wieder öffnen.
Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderregierungschefs am Mittwoch bei ihrer Videokonferenz vereinbart, wie aus ihrem Beschlusspapier hervorgeht. Die Lockerung für die Friseurbetriebe wurde mit der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene begründet.
Bund und Länder verweisen in ihrem Beschluss auf die sich besonders schnell ausbreitenden Virusmutationen. Diese erforderten erhebliche zusätzliche Anstrengungen, um die Infektionszahlen wieder zu senken. „Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden.“ Auch die bestehenden anderen Beschlüsse wie etwa die Schließung eines Großteils des Einzelhandels, von Restaurants, Kneipen, Museen und Theatern sollen weiter gültig bleiben.
Einen nächsten größeren Öffnungsschritt soll es erst bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner geben. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.
Schulöffnungen nach Ermessen der Bundesländer
Zu Schulen und Kitas stellt der Beschluss fest, dass dieser Bereich als erster schrittweise wieder geöffnet und von jedem einzelnen Bundesland selbst geregelt werden solle. „Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung.“
Mehr Sicherheit in Klassenzimmern und Kitas sollen vermehrte Schnelltests bringen. Außerdem wurden die Gesundheitsminister beauftragt zu prüfen, ob Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher früher als bislang vorgesehen geimpft werden können. Merkel habe darauf hingewiesen, dass gerade Erzieher keine Möglichkeit hätten, die notwendigen Abstände einzuhalten, hieß es aus Teilnehmerkreisen.