Registrierung erfolgreich abgeschlossen! Klicken Sie bitte den Link aus der E-Mail, die an geschickt wurde
Um die Funktion unserer Website zu verbessern und die relevantesten Nachrichten und zielgerichtete Werbung anzuzeigen, sammeln wir technische anonymisierte Informationen über Sie, unter anderem mit Instrumenten unserer Partner. Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in den Datenschutzrichtlinien. Ausführliche Informationen zu den von uns genutzten Technologien finden Sie in den Regeln der Cookies-Nutzung und des automatischen Einloggens.
Indem Sie „Akzeptieren und schließen“ anklicken, stimmen Sie ausdrücklich der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zu, damit das beschriebene Ziel erreicht wird.
Ihre Zustimmung können Sie auf die Weise widerrufen, wie in den Datenschutzrichtlinien beschrieben.
Bundesanwaltschaft: Neue Verfahren gegen Islamisten weiter rückläufig
Bundesanwaltschaft: Neue Verfahren gegen Islamisten weiter rückläufig
2020 sind beim Generalbundesanwalt weniger neue Ermittlungsverfahren gegen islamistische Extremisten und Terrorverdächtige eingeleitet worden als im Vorjahr... 10.02.2021, SNA
Schon 2019 hatte es bei der Zahl der Ermittlungen in diesem Bereich einen deutlichen Rückgang gegeben.381 Ermittlungsverfahren gegen Islamisten hat die Bundesanwaltschaft im vergangen Jahr eröffnet, wie die Karlsruher Behörde der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Schon 2019 ging die Zahl solcher Verfahren deutlich zurück: 60 Prozent der 663 neuen Ermittlungen in der Abteilung „Terrorismus“ betrafen laut Generalbundesanwalt Peter Frank islamistische Verdächtige: also circa 400. In den Jahren 2017 und 2018 waren es noch 1031 bzw. 865 Verfahren gewesen. Dabei kann innerhalb eines Verfahrens auch gegen mehrere Personen ermittelt werden.Die Karlsruher Staatsschutzbehörde verfolgt im Bereich Terrorismus nicht immer nur Anschlagspläne in Deutschland. Auch eine Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung wie dem „Islamischen Staat“ (IS)* kann Anlass für Ermittlungen bei der Bundesanwaltschaft geben. So wird auch Aufklärung von Taten betrieben, die vor längerer Zeit im Irak, in Syrien oder Afghanistan begangen wurden.Weiterhin "Zielspektrum von internationalen terroristischen Organisationen"Insgesamt hat die Behörde 2020 rund 600 neue Verfahren eingeleitet. Ermittlungen in Bereichen Spionage, Landesverrat oder Rechts- und Linksextremismus liegen ebenfalls in der Zuständigkeit der Karlsruher Strafverfolger. Allerdings werden dazu keine Einzelstatistiken veröffentlicht.Trotz der rückläufigen Zahlen bei neuen Ermittlungen sieht die Bundesregierung Deutschland nach wie vor „im unmittelbaren Zielspektrum von internationalen terroristischen Organisationen“, wie das Innenministerium laut DPA auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion Mitte Januar erklärte. Insofern sei auch 2021 „mit einer anhaltend hohen Gefahr“ dschihadistisch motivierter Gewalttaten zu rechnen. Aber insgesamt seien Anschläge und Anschlagsvorhaben in Deutschland und Europa rückläufig. Gleichwohl werde die Gesamtsituation von einer „scheinbaren Abnahme von prägnanten, klar umrissenen Bedrohungsszenarien zugunsten einer unterschwellig diffusen Bedrohungslage“ bestimmt.* Terrororganisation, in Deutschland und Russland verboten
naja jetzt gibts wichtigere verfahren wie , querdenkerverfahren, maskenverweigerer verfahren usw. wen interessieren da schon ein paar islamisten. die gehören ja eh zu deutschland
2020 sind beim Generalbundesanwalt weniger neue Ermittlungsverfahren gegen islamistische Extremisten und Terrorverdächtige eingeleitet worden als im Vorjahr. Der Generalbundesanwalt hat 2020 wenigerneue Ermittlungsverfahren gegen islamistische Extremisten und Terrorverdächtige eingeleitet als im Vorjahr.
Schon 2019 hatte es bei der Zahl der Ermittlungen in diesem Bereich einen deutlichen Rückgang gegeben.
381 Ermittlungsverfahren gegen Islamisten hat die Bundesanwaltschaft im vergangen Jahr eröffnet, wie die Karlsruher Behörde der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Schon 2019 ging die Zahl solcher Verfahren deutlich zurück: 60 Prozent der 663 neuen Ermittlungen in der Abteilung „Terrorismus“ betrafen laut Generalbundesanwalt Peter Frank islamistische Verdächtige: also circa 400. In den Jahren 2017 und 2018 waren es noch 1031 bzw. 865 Verfahren gewesen. Dabei kann innerhalb eines Verfahrens auch gegen mehrere Personen ermittelt werden.
Die Karlsruher Staatsschutzbehörde verfolgt im Bereich Terrorismus nicht immer nur Anschlagspläne in Deutschland. Auch eine Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung wie dem „Islamischen Staat“ (IS)* kann Anlass für Ermittlungen bei der Bundesanwaltschaft geben. So wird auch Aufklärung von Taten betrieben, die vor längerer Zeit im Irak, in Syrien oder Afghanistan begangen wurden.
Weiterhin "Zielspektrum von internationalen terroristischen Organisationen"
Insgesamt hat die Behörde 2020 rund 600 neue Verfahren eingeleitet. Ermittlungen in Bereichen Spionage, Landesverrat oder Rechts- und Linksextremismus liegen ebenfalls in der Zuständigkeit der Karlsruher Strafverfolger. Allerdings werden dazu keine Einzelstatistiken veröffentlicht.
Trotz der rückläufigen Zahlen bei neuen Ermittlungen sieht die Bundesregierung Deutschland nach wie vor „im unmittelbaren Zielspektrum von internationalen terroristischen Organisationen“, wie das Innenministerium laut DPA auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion Mitte Januar erklärte. Insofern sei auch 2021 „mit einer anhaltend hohen Gefahr“ dschihadistisch motivierter Gewalttaten zu rechnen. Aber insgesamt seien Anschläge und Anschlagsvorhaben in Deutschland und Europa rückläufig. Gleichwohl werde die Gesamtsituation von einer „scheinbaren Abnahme von prägnanten, klar umrissenen Bedrohungsszenarien zugunsten einer unterschwellig diffusen Bedrohungslage“ bestimmt.
*Terrororganisation, in Deutschland und Russland verboten
Zugriff auf den Chat ist wegen einer Verletzung der Regeln eingeschränkt worden.
Sie dürfen an der Diskussion wieder teilnehmen in: ∞.
Wenn Sie mit der Sperre nicht einverstanden sind, nutzen Sie unsere Feedback-Option
Die Diskussion ist beendet. Sie können innerhalb von 24 Stunden nach Veröffentlichung des Artikels an der Diskussion teilnehmen.