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Verlage klagen gegen Bund und Google – erstes Urteil am Mittwoch erwartet
Verlage klagen gegen Bund und Google – erstes Urteil am Mittwoch erwartet
Die Verlage Burda und Wort & Bild haben gegen die Kooperation des Bundes mit Google geklagt. Wie das „Handelsblatt“ berichtete, fühlten sich die Verlage... 09.02.2021, SNA
In Zeiten der Corona-Pandemie sollten die Bundesbürger alle relevanten Informationen zentral auf dem Gesundheitsportal des Bundes gesund.bund.de abrufen können. Um dessen Sichtbarkeit zu erhöhen, ging der Bund im November letzten Jahres eine Kooperation mit dem Google-Konzern ein. Mehrere Verlage sahen darin eine Wettbewerbsverzerrung und reichten Klage ein. Am Mittwoch soll laut „Handelsblatt“ am Landgericht München in der ersten Klage von Netdoktor.de (Burda) gegen den Bund ein Urteil fallen.Bei der Vorstellung der Kooperation mit Google hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Anfang November 2020 betont, wie wichtig seriöse Gesundheitsinformationen in der Pandemie seien und dass er sich einen Bekanntheitsschub für das Gesundheitsportal erwarte. „Wenn wir ein Interesse daran haben, objektive, fundierte, evidenzbasierte Informationen rüberzubringen, dann bringt es mir nichts, wenn wir bei Google an Stelle 783.000 auftauchen.“ Der Bund lässt sich das Angebot in diesem Jahr 4,5 Millionen Euro kosten, im kommenden Jahr sogar fünf Millionen.Neuartiger Angriff auf die PressefreiheitVon Anfang an hat es von den Fachverbänden massive Kritik an der Kooperation gegeben. So sagte der Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Rudolf Thiemann:Ähnlich auch die Einschätzung von Julia Becker, Aufsichtsratsvorsitzende der Funke Mediengruppe:Die prominente Hervorhebung der Informationen von gesund.bund.de bei Google-Suchen stärke die „quasimonopolistische Stellung des Suchmaschinenkonzerns zu Lasten kleinerer Anbieter“, gab in diesem Zusammenhang der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, zu bedenken.
Die Verlage Burda und Wort & Bild haben gegen die Kooperation des Bundes mit Google geklagt. Wie das „Handelsblatt“ berichtete, fühlten sich die Verlage gegenüber Gesundheitsmedien wie der „Apotheken Rundschau“ oder Netdoktor.de im Wettbewerb benachteiligt.
In Zeiten der Corona-Pandemie sollten die Bundesbürger alle relevanten Informationen zentral auf dem Gesundheitsportal des Bundes gesund.bund.de abrufen können. Um dessen Sichtbarkeit zu erhöhen, ging der Bund im November letzten Jahres eine Kooperation mit dem Google-Konzern ein. Mehrere Verlage sahen darin eine Wettbewerbsverzerrung und reichten Klage ein. Am Mittwoch soll laut „Handelsblatt“ am Landgericht München in der ersten Klage von Netdoktor.de (Burda) gegen den Bund ein Urteil fallen.
Bei der Vorstellung der Kooperation mit Google hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Anfang November 2020 betont, wie wichtig seriöse Gesundheitsinformationen in der Pandemie seien und dass er sich einen Bekanntheitsschub für das Gesundheitsportal erwarte. „Wenn wir ein Interesse daran haben, objektive, fundierte, evidenzbasierte Informationen rüberzubringen, dann bringt es mir nichts, wenn wir bei Google an Stelle 783.000 auftauchen.“
Der Bund lässt sich das Angebot in diesem Jahr 4,5 Millionen Euro kosten, im kommenden Jahr sogar fünf Millionen.
Von Anfang an hat es von den Fachverbänden massive Kritik an der Kooperation gegeben. So sagte der Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Rudolf Thiemann:
„Eine solche Verdrängung der privaten Presse durch ein staatliches Medienangebot auf einer digitalen Megaplattform ist ein einmaliger und neuartiger Angriff auf die Pressefreiheit.“
Rudolf Thiemann
Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger
Ähnlich auch die Einschätzung von Julia Becker, Aufsichtsratsvorsitzende der Funke Mediengruppe:
„Mit der Kooperation von Bundesgesundheitsministerium und Google werden privatwirtschaftliche Angebote pauschal diskriminiert.“
Die prominente Hervorhebung der Informationen von gesund.bund.de bei Google-Suchen stärke die „quasimonopolistische Stellung des Suchmaschinenkonzerns zu Lasten kleinerer Anbieter“, gab in diesem Zusammenhang der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, zu bedenken.
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