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Über Burkas, mehr Sicherheit im Netz und Palmöl aus Indonesien stimmt die Schweiz ab
Über Burkas, mehr Sicherheit im Netz und Palmöl aus Indonesien stimmt die Schweiz ab
Soll die Schweiz Burkas als Zeichen der Unterdrückung ahnden oder würde ein Verbot der Gesichtsverhüllung die Touristen fernhalten? Wie hoch ist der Preis der... 09.02.2021, SNA
2021-02-09T18:32+0100
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Am 7. März sollen die Schweizer erneut vor die Urne gehen. Bis zu viermal jährlich können die Eidgenossen über Volksinitiativen und Gesetzesvorlagen abstimmen. Im März wird über das Verhüllungsverbot, das Bundesgesetz für elektronische Identifizierungsdienste und ein Wirtschaftsabkommen mit Indonesien abgestimmt.VerhüllungsverbotDie Schweizerische Volkspartei (SVP) will in der Vorlage aus dem Jahr 2017 die Verhüllung im öffentlichen Raum schweizweit verbieten: alle Formen der religiösen Gesichtsverhüllung wie beispielsweise die Burka oder der Niqab. Diese würden die Unterdrückung der Frau repräsentieren und nicht in das Gesellschaftsbild der Schweiz passen, beschreibt die SVP. Die Gesichtsverhüllung für kriminelle Handlungen fällt ebenfalls unter das Verhüllungsverbot. Es gebe jedoch viele Ausnahmen. Menschen aus medizinischen, sicherheitstechnischen oder klimatischen Gründen könnten weiterhin ihr Gesicht bedecken. Einheimische Bräuche, wie beispielsweise die schweizerische Fasnacht, dürfen ebenfalls uneingeschränkt gepflegt werden. Ein Verhüllungsverbot trage auch aktiv zur Sicherheit der Bevölkerung bei – in Bezug auf die Vermummung von Menschen, die zerstörerische oder kriminelle Motive haben. Bundesrat und Parlament halten das Verbot für übertriebenDer Bundesrat und das Parlament empfehlen der Bevölkerung die Initiative abzulehnen. So sei das Tragen von Burka und Niqab in der Schweiz so selten, dass es zu übertrieben wäre, ein nationales Verbot dagegen einzuführen. Die meisten Frauen, die ihr Gesicht aus religiösen Gründen verhüllen, seien Touristinnen. Ein Verbot könnte dem Tourismus schaden. Außerdem würde ein Verbot den betroffenen Frauen in keiner Weise weiterhelfen.Das Hauptargument für ein „Nein“ sei zudem auch die Souveränität der Kantone. Ein Verhüllungsverbot wurde bereits in Kantonen wie dem Tessin oder St. Gallen eingeführt und generell sollten alle Kantone das Recht haben, über eine solche Verordnung zu entscheiden. 15 Kantone verbieten bereits die Vermummung bei Kundgebungen oder Sportanlässen. Der Bundesrat und das Parlament legen jedoch einen indirekten Gegenvorschlag vor. Demnach müssten verhüllte Personen für Identitätskontrollen ihr Gesicht vorzeigen. Somit schließe sich eine Lücke, die bisher vom Gesetz unberührt blieb. Dieser Vorschlag wird beim Ablehnen der Initiative automatisch angenommen, wenn kein Referendum ergriffen wird.Gesetz für mehr Sicherheit im NetzBisher gibt es in der Schweiz keinerlei Gesetze bezüglich der Identifizierung im Internet anhand von Benutzernamen und Passwörter. Der Gesetzesentwurf „Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)“ soll Internetnutzern mehr Sicherheit im Netz gewährleisten. Hohes Risiko des DatenmissbrauchsGegen das Gesetz wurde bereits ein Referendum ergriffen. Das Referendumskomitee beanstandet nämlich, dass die Entwicklung der E-ID über Dritte stattfinden soll. Auch die Identifizierungssysteme sollen von diesen Drittanbietern betrieben werden. Banken und Versicherungen würden dementsprechend sensible Daten der Bevölkerung verwalten. Das Gegen-Komitee argumentiert deswegen, dass das Risiko des Datenmissbrauchs zu hoch sei. Anders sieht es aus mit dem Schweizer Pass und der Identitätskarte – diese werden nämlich vom Bund verwaltet und betrieben. Bund bleibt alleiniger Garant für SicherheitDer Vorteil gegenüber der jetzigen Gesetzeslage für Bundesrat und Parlament ist hauptsächlich die Wichtigkeit, sich sicher im Internet ausweisen zu können. Der Bund bleibt nach eigener Aussage alleiniger Garant von der Sicherheit und Zuverlässigkeit der entsprechenden Systeme. Persönliche Daten könnten nur mit ausdrücklichem Einverständnis der der Benutzer der E-ID weitergegeben werden. Außerdem sei eine E-ID keine Verpflichtung, sodass nur Befürworter sich diese zulegen können. Handelsabkommen mit Indonesien – Zwist um das PalmölVor Kurzem hat die Eidgenossenschaft auch ein Abkommen mit Indonesien ausgehandelt. Dadurch wurden Zölle gesenkt, um Handelsbarrieren zu beseitigen. Das Bundesrat wie auch eine Mehrheit des Parlaments befürworten das Handelsabkommen, da es der Wirtschaft beider Länder nützen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Palmölproduktion leisten würde. Palmöl werde dementsprechend nur vom Schweizer Staat gekauft, wenn es auch die strengen Umweltauflagen erfüllt und die Nachweise dafür vorhanden sind. Gegen das Wirtschaftspartner-Handelsabkommen wurde ein Referendum von der Schweizer Bevölkerung ergriffen. Der Grund: die Zollsenkung auf Palmöl. Zwar sollte ein kontrollierter Kauf von biologisch nachhaltigem Palmöl vertraglich geregelt sein, doch das Referendumskomitee sehe die vorgesehenen Kontrollen als wirkungslos an. Die Produktion von Palmöl würde – auch wenn es nachhaltig produziert ist – dem Ökosystem schaden und indonesische Bauern ausbeuten. Zudem würde das billige Öl aus dem Ausland einen Konkurrenten für einheimische Ölproduktionen von Raps- und Sonnenblumenöl herstellen.
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Über Burkas, mehr Sicherheit im Netz und Palmöl aus Indonesien stimmt die Schweiz ab
Soll die Schweiz Burkas als Zeichen der Unterdrückung ahnden oder würde ein Verbot der Gesichtsverhüllung die Touristen fernhalten? Wie hoch ist der Preis der Sicherheit im Internet? Darüber und über die Zollsenkung auf Palmöl entscheiden die Eidgenossen im März.
Am 7. März sollen die Schweizer erneut vor die Urne gehen. Bis zu viermal jährlich können die Eidgenossen über Volksinitiativen und Gesetzesvorlagen abstimmen. Im März wird über das Verhüllungsverbot, das Bundesgesetz für elektronische Identifizierungsdienste und ein Wirtschaftsabkommen mit Indonesien abgestimmt.
Verhüllungsverbot
Die
Schweizerische Volkspartei (SVP) will in der Vorlage aus dem Jahr 2017 die Verhüllung im öffentlichen Raum schweizweit verbieten: alle Formen der religiösen Gesichtsverhüllung wie beispielsweise die Burka oder der Niqab. Diese würden die Unterdrückung der Frau repräsentieren und nicht in das Gesellschaftsbild der Schweiz passen, beschreibt die SVP. Die Gesichtsverhüllung für kriminelle Handlungen fällt ebenfalls unter das Verhüllungsverbot.
Es gebe jedoch viele Ausnahmen. Menschen aus medizinischen, sicherheitstechnischen oder klimatischen Gründen könnten weiterhin ihr Gesicht bedecken. Einheimische Bräuche, wie beispielsweise die schweizerische Fasnacht, dürfen ebenfalls uneingeschränkt gepflegt werden. Ein Verhüllungsverbot trage auch aktiv zur Sicherheit der Bevölkerung bei – in Bezug auf die Vermummung von Menschen, die zerstörerische oder kriminelle Motive haben.
Bundesrat und Parlament halten das Verbot für übertrieben
Der Bundesrat und das Parlament empfehlen der Bevölkerung die Initiative abzulehnen. So sei das Tragen von Burka und Niqab in der Schweiz so selten, dass es zu übertrieben wäre, ein nationales Verbot dagegen einzuführen. Die meisten Frauen, die ihr Gesicht aus religiösen Gründen verhüllen, seien Touristinnen. Ein Verbot könnte dem Tourismus schaden. Außerdem würde ein Verbot den betroffenen Frauen in keiner Weise weiterhelfen.
Das Hauptargument für ein „Nein“ sei zudem auch die Souveränität der Kantone. Ein Verhüllungsverbot wurde bereits in Kantonen wie dem Tessin oder St. Gallen eingeführt und generell sollten alle Kantone das Recht haben, über eine solche Verordnung zu entscheiden. 15 Kantone verbieten bereits die Vermummung bei Kundgebungen oder Sportanlässen.
Der Bundesrat und das Parlament legen jedoch einen indirekten Gegenvorschlag vor. Demnach müssten verhüllte Personen für Identitätskontrollen ihr Gesicht vorzeigen. Somit schließe sich eine Lücke, die bisher vom Gesetz unberührt blieb. Dieser Vorschlag wird beim Ablehnen der Initiative automatisch angenommen, wenn kein Referendum ergriffen wird.
Gesetz für mehr Sicherheit im Netz
Bisher gibt es in der Schweiz keinerlei Gesetze bezüglich der Identifizierung im Internet anhand von Benutzernamen und Passwörter. Der Gesetzesentwurf „Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)“ soll Internetnutzern mehr Sicherheit im Netz gewährleisten.
Hohes Risiko des Datenmissbrauchs
Gegen das Gesetz wurde bereits ein Referendum ergriffen. Das Referendumskomitee beanstandet nämlich, dass die Entwicklung der E-ID über Dritte stattfinden soll. Auch die Identifizierungssysteme sollen von diesen Drittanbietern betrieben werden. Banken und Versicherungen würden dementsprechend sensible Daten der Bevölkerung verwalten. Das Gegen-Komitee argumentiert deswegen, dass das Risiko des Datenmissbrauchs zu hoch sei. Anders sieht es aus mit dem Schweizer Pass und der Identitätskarte – diese werden nämlich vom Bund verwaltet und betrieben.
Bund bleibt alleiniger Garant für Sicherheit
Der Vorteil gegenüber der jetzigen Gesetzeslage für Bundesrat und Parlament ist hauptsächlich die Wichtigkeit, sich sicher im Internet ausweisen zu können. Der Bund bleibt nach eigener Aussage alleiniger Garant von der Sicherheit und Zuverlässigkeit der entsprechenden Systeme. Persönliche Daten könnten nur mit ausdrücklichem Einverständnis der der Benutzer der E-ID weitergegeben werden. Außerdem sei eine E-ID keine Verpflichtung, sodass nur Befürworter sich diese zulegen können.
Handelsabkommen mit Indonesien – Zwist um das Palmöl
Vor Kurzem hat die Eidgenossenschaft auch ein Abkommen mit Indonesien ausgehandelt. Dadurch wurden Zölle gesenkt, um Handelsbarrieren zu beseitigen.
Das Bundesrat wie auch eine Mehrheit des Parlaments befürworten das Handelsabkommen, da es der Wirtschaft beider Länder nützen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Palmölproduktion leisten würde. Palmöl werde dementsprechend nur vom Schweizer Staat gekauft, wenn es auch die strengen Umweltauflagen erfüllt und die Nachweise dafür vorhanden sind.
Gegen das Wirtschaftspartner-Handelsabkommen wurde ein Referendum von der Schweizer Bevölkerung ergriffen. Der Grund: die Zollsenkung auf Palmöl. Zwar sollte ein kontrollierter Kauf von biologisch nachhaltigem Palmöl vertraglich geregelt sein, doch das Referendumskomitee sehe die vorgesehenen Kontrollen als wirkungslos an. Die Produktion von Palmöl würde – auch wenn es nachhaltig produziert ist – dem Ökosystem schaden und indonesische Bauern ausbeuten. Zudem würde das billige Öl aus dem Ausland einen Konkurrenten für einheimische Ölproduktionen von Raps- und Sonnenblumenöl herstellen.